Hallo zusammen,
bei einer Arbeitnehmerin (Austritt 31.12.2016, geboren 1952 - also Rentnerin) soll noch ein Bonus für 2016 über 720 EUR als EBZ abgerechnet werden. DATEV hat dafür ja unter Personaldaten - Beschäftigung - Zeiträume bei Angaben zum Austritt ein Feld: Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen.
Der März 2017 ist abgerechnet und ich habe den Bonus über die Bewegungsdaten erfasst. Die Probeabrechnung kann ich hier leider nicht hochladen, also folgende Beschreibung:
Ja, sie bekommt Rente und ist darum versichert, aber der Arbeitgeber muss doch wenigstens Beiträge zahlen, oder habe ich einen Denkfehler. Schon mal vielen Dank für Hinweise, Tipps und Lösungsvorschläge!!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Baum,
wenn ich das richtig Verstanden habe wird der Bezug mit der April Abrechnung bezahlt oder?
Wenn ja dann ist die Berechnung richtig.
Da die Mitarbeiterin in 2017 kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt bekommen hat kann für den sonstigen Bezug auch keine SV berechnet werden.
Gruß
Björn Niggemann
Wir haben dazu auch gerade noch mal gelesen und die Lösung nun auch genau so gefunden! Danke für die schnelle Antwort
Darum darf man den Haken auch nicht bis März setzen, weil die März-Klausel sonst nicht funktioniert! ...nun macht alles einen Sinn