Hallo liebe Community,
ich bekomme im Fehlerprotokoll u. a. den Fehler, dass ein MA die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet und ich die St/SV-Pflicht prüfen soll. Geprüft habe ich, die Überschreitung geschieht gelegentlich und unforhersehbar, ist nach meinem Verständnis also in Ordnung. Wie kann ich dafür Sorgen, dass dieser "Fehler" nicht erneut angezeigt wird?
Lieben Dank ![]()
Hallo Frau Borchert,
hierbei handelt es lediglich um einen Hinweis und keinen Fehler. Die Meldung lässt sich jedoch nicht abstellen und taucht immer nur dann auf, wenn die Grenze überschritten wird. Der Hinweis soll ja auch dazu dienen, dass ich den Lohn dann nochmal genau prüfe. z.B. Stunden oder Gehalt doppelt oder falsch eingetragen, Anzahl der Überschreitungen im Jahr etc.
Ich würde es fatal finden wenn man so ein Hinweis nicht erneut angezeigt wird.
Gruß
Werte Frau Borchert,
den Hinweis sollten Sie auch ernst nehmen. Diese Grenze "gelegentlich" (nicht spezifizierter Rechtsbegriff) zu überschreiten kann fatale Folgen haben. Ein Beispiel aus der Praxis taufrisch (von gestern!): Der Zoll führt eine anlasslose Prüfung zum Mindestlohngesetz durch und stellt fest, dass mehrmals (hier allerdings auch mehr als dreimal) die Grenze überschritten wurde, obwohl die Jahresgrenze eingehalten wurde. Es gab keine Umwidmung des Sachverhalts in lst- und sv-pflichtige Bezahlung, m.a.W. alles wurde wie gehabt geringfügig abgerechnet. Folge für den Mandanten: Eröffnung Strafverfahren...
Folge für mich: neuer Fall Abwehrberatung ![]()
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Hallo björn,
vielen Dank für den Hinweiß!
Grundsätzlich sind diese Hinweise ja auch hilfreicht, eine generelle Abschaltung liegt auch keineswegs in meinem Interesse.
Nur dachte ich, es gäbe für den einen speziellen Fall die Möglichkeit, den Hinweiß nicht mehr anzeigen zu lassen, nachdem man natürlich eindringlich und umfänglich geprüft hat, ob die Überschreitung gerechtfertigt ist oder nicht.
liebe Grüße
Nein diese Möglichkeit gibt es nicht.