Guten Tag zusammen,
ich habe gerade einen Knoten im Kopf und brauche bitte einmal Hilfe.
Eine MA*in hat am 01.07.19 den letzten Tag der Betriebszugehörigkeit (Probezeitkündigung durch AG).
Teilmonatsberechnung ist in den Mandatendaten wie folgt geschlüsselt:
Betrag-(Betrag /30 x Fehltage).
Vom Grundsatz her ist es logisch, dass kein Geld fließt, weil der Juli mit 31 Tage zu Buche schlägt und sich somit kein Auszahlungsbetrag ergibt. Nun ist die MA*in zusätzlich ab 01.07.19 arbeitsunfähig erkrankt und ich bekomme natürlich auch keine EEL-Meldung.
Ist es korrekt (legitim) in diesem Fall die Teilmonatsberechnung in den Personaldaten zu ändern? Auf beispielsweise: Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage. In der Probeabrechnung erhalte ich leider keine EEL-Meldung, bei dieser Teilmonatsberechnung, obwohl EEL-Meldung nach Austritt aktiviert ist.
Ich bin mir gerade nicht sicher, wie ich diesen Fall korrekt abwickel.
Ich wünsche Allen einen schönen Feierabend und sage schon einmal vielen Dank.
Herzliche Grüße
Claudia Herda-Lüders
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
wenn die Umrechnungsformel auf ......./tatsächliche Tage Monat geändert wird, sollte die Berechnung für Lfz incl. Antrag funktionieren.
VG
Guten Tag,
vielen Dank für den Hinweis, aber mit der Einstellung (.../tatsächliche Tage pro Monat) erhalte ich keine EEL-Meldung.
Viele Grüße
Claudia
Hallo Claudia,
ich würde die Abrechnung für 07 laufen lassen, und danach über Mitarbeiter, DÜ Entgeltersatzleistungen den Abruf starten.
Da der Austritt am 01.07.19 erfolgt, wird keine Fehlzeit mit Krankengeld ab 02.07.19 gebucht. Somit kann bei der Probeabrechnung auch keine EEL Bescheinigung kommen. Damit die Bescheinigung erstellt wird, müssen die Stammdaten ( EEL nach Austritt) im RZ verarbeitet sein.
VG
Hallo Ruth,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich bin nur nicht ganz sicher, ob ich bei einem einzelnen MA die Berechnungsgrundlage für Teilmonatsberechnungen, für einen Monat, ändern darf (habe echt gerade einen Knoten im Hirn).
Viele Grüße
Claudia
In LuG kann man auf Mitarbeiterebene eine abweichende Berechnungsgrundlage für Teilmonate angeben. Prüfen sie doch einmal, ob das bei Lodas nicht auch funktioniert.
Im Übrigen sollten einmal prüfen, ob es bei dem Mandanten tatsächlich vertraglich so geregelt ist, dass bei Gehaltsbeziehern die Teilmonatsberechnungen auf Basis der jeweiligen tatsächlichen Kalendertage eines Monats vorzunehmen sind. Das führt ja, wie Sie gerade sehen, zu absurden Ergebnissen.
Guten Morgen Claudia,
wenn Du die Berechnungsgrundlage nicht änderst, bekommst Du ja keine Abrechnung.
Wenn die MA am 01.07.19 noch gearbeitet hat, will sie auch Geld (Lfz).
Wir ändern es dann in der Kanzlei immer so ab. Der MA hat seine Abrechnung, der AG ist zufrieden, und bei Prüfungen der DRV ist es noch nie bemängelt worden.
VG und einen schönen Tag!
Ruth
Guten Morgen Thomas,
bei LODAS kann man auch für jeden einzelnen MA die Änderung vornehmen. Ich war mir nur gerade nicht sicher, ob es rechtlich einwandfrei ist, eine Einzelfall Änderungen vorzunehmen.
Viele Grüße
Claudia