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LODAS: Fehlender Beitragsnachweis Bundesknappschaft / kurzfristig Beschäftigter

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letzte Antwort am 27.09.2016 18:16:36 von rvh
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b_g_
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
2773 Mal angesehen

Hallo,

folgende Situation:

Ein Kollege hat bei einem Mandanten einen neuen Mitarbeiter (Student, kurzfristig Beschäftigt) mit der September-Abrechnung neu angelegt.

Der Student war August und September beschäftigt. Abrechnung August erfolgte nachträglich mit der Septemberabrechnung.

Dann kam ein Brief von der Minijobzentrale, dass noch kein Beitragsnachweis vorliegen würde.

Daraufhin wurde nachgeschaut, dabei hat der Kollege festgestellt, dass er die Umlage falsch geschlüsselt hat (nur U2 statt U1/U2) und hat zur Korrektur eine Wiederabrechnung des Mitarbeiters vorgenommen.

Bei beiden Abrechnungen (Erstabrechnung und Wiederholungsabrechnung) wurde jedoch ein Beitragsnachweis erstellt, über den kompletten Betrag für August und September. Da als Zeitraum aber nur 09/2016-09/2016 aufgeführt wird, kam oben genannter Brief zustande, da die Minijobzentrale den Beitragsnachweis nur als Nachweis für September (an)sieht und daher der Meinung ist, dass der Nachweis für August noch fehlt.

Auskunft der Minijobzentrale war, dass wir für August einen Neubeleg einreichen sollen.

Dafür müsste man ja aber zuerst die beiden bereits erstellten Beitragsnachweise für September stornieren und dann jeweils neu erstellen oder?

Und eigentlich müsste ich ja für August einen Beitragsnachweis mit Nullwerten erstellen, da die Beträge ja schon zusammen in den Beitragsnachweisen für September auftauchen.

Wie bekomme ich also die Beitragsnachweise für August und September zustande, ohne dass da ein noch größeres Chaos ausbricht?

Danke und Gruß

Benedikt

rvh
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
975 Mal angesehen

Hallo,

normalerweise reicht es allen Kassen völlig aus, wenn man denen telefonisch mitteilt, dass die August-Beträge in den Werten für September mit enthalten ist. Ergänzend können Sie ja noch den Einzelnachweis je Beitragsgruppe für die Minijobzentrale verschicken, wenn der/die SB tatsächlich eine monatsgenaue Zuordnung haben will.

Einen neuen August-BNW bekämen Sie nur hin, indem Sie im Schritt 1 auf den Datenbestand vor der Septemberabrechnung zurück setzen lassen und dann zuerst eine Einzelwiederholung für den einen Studenten machen, bevor Sie im nächsten Schritt dann eine neue Abrechnung für den gesamten September anstossen können.

Die Variante 2 wäre m.E. aber die berühmte Kanone, um auf den Spatzen zu schiessen ...

Gutes Gelingen ...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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b_g_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
975 Mal angesehen

Danke für die schnelle Antwort.

Die Minijob-Zentrale will eine Nullmeldung über SV.net. Das haben wir jetzt gemacht und hoffen, dass die jetzt zufrieden sind.

heckerlein
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

ulli_preuss
Fachmann
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Hallo Herr Hecker,

sagen Sie es ruhig: Die Minijobzentrale hält sich nicht an die Regeln, weder die ungeschriebenen noch die geschriebenen.

Da werden Korrekturbeitragsnachweise zusätzlich ins Soll gestellt anstatt den falschen zu ersetzen, Guthaben werden nicht ausgezahlt, sondern nur verrechnet, im Rahmen einer BP festgestellte Überzahlungen beinhalten nicht die Pauschalsteuer, die man separat zurückfordern muss usw. usf.

Ach so, für Auskünfte fühlt sich (fast) niemand zuständig. Es war und ist ein Sch*verein.

Viele Grüße

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
rvh
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 6
975 Mal angesehen

Hallo Herr Hecker,

ganz so drastisch wie Sie es schildern hatten wir die Minijobzentrale in den letzten zwei Jahren nicht mehr erleben müssen. Das scheint sehr davon abhängig zu sein, wen man gerade ans Telefon bekommt ...

Andererseits hatten wir früher durchaus auch schon mal die ein oder andere sonstige Kasse, die wie von Ihnen geschildert reagiert hat.

An meinem aktuellen Fazit, dass es mittlerweile deutlich entspannter in solchen Fragen zugeht, würde ich aber trotzdem fest halten, zumal wir hier zu 100% mit Schätz-BNW's arbeiten. Da tauchen solche Fragen fast zwangsläufig immer wieder auf ...

Im Zusammenhang mit Schätz-BNW's kommt es ja auch häufig beim Auscheiden des letzten AN bei einer Kasse zu Differenzen. Wenn das früher eine Erstattung an den AG war, brauchten die Kassen immer einen Erstattungsantrag. Heute langt es, wenn man denen formlos mitteilt, dass es sich um eine Schätzdifferenz und keine fehlerhafte Berechnung handelt, um das Geld schnell wieder zurück zu bekommen. Im Zweifel lege ich noch die Auswertung 36 bei ...

Schönen Feierabend ...

R.Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 27.09.2016 18:16:36 von rvh
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