Hallo, ich habe eine Frage zur Umsetzung bei der Fehlzeit "Entschädigungszahlung nach IfSG Beaufsichtigung Kind.
Ich habe die Fehlzeiten durch die Betreuung des Kindes eingegeben und den Brutto- und Nettoausfall errechnet.
Wie gebe ich das nun in den Bewegungsdaten ein? Errechne ich von beiden Ausfällen 67% und geben diese Beträge mit den LA 482 und 483 ein?
In der Anleitung steht, man solle die weitere Vorgehensweise mit dem jeweiligen Gesundheitsamt abstimmen, aber ich wüsste nicht, was genau da abgestimmt werden sollte...
Gruß
Sandra
Hallo Sandra,
Hast du nach dem Datev Dok.-Nr. 1008768 gearbeitet. Die Vorgehensweise ist gut beschrieben.
Bei uns hat es so funktioniert.
Viel Erfolg
Viele Grüße Elfie
Guten Morgen Elfi,
ja habe ich. Dort taucht der genannte Hinweis auf, auf den sich meine Frage bezieht:
Für die genaue Berechnung des Netto-Verdienstausfalls stimmen Sie sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab. DATEV kann Ihnen keine Vorgehensweise empfehlen, da es hierfür keine rechtlichen Vorgaben gibt und es vom jeweiligen Gesundheitsamt abhängig ist.
Gruß
Sandra
Hallo, ich habe leider die selbe Frage. Nicht auf den Bezug auf die Abstimmung beim Gesundheitsamt sondern im Bezug auf die Erfassung. Ich habe eine Gehaltsempfängerin welche wegen der Betreuung Ihres Kindes welches in Quarantäne musste wg.Erkrankung eines anderes Kindes, zu Hause bleiben musste.
Das Dokument 1008768 erklärt gut wie berechnet werden soll, aber das Programm kürzt mir das Brutto automatisch wenn ich die Fehlzeit erfasse. Wenn ich die neu berechneten Beträge nach LA 482 und LA 483 erfasse habe ich der Mitarbeiterin zu viel Geld ausbezahlt da ja jetzt die 67% gezahlt werden und mit der LA 482 das Brutto doch nun nicht mehr gekürzt wird. Beispiel: € 2.000,00 LA Gehalt um 1 Tag gekürzt wegen der Fehlzeit = LA Gehalt nur noch € 1.970,00. Plus LA 483 = € 67%. und nun kommt noch die LA 482 dazu? Muss ich LA 482 im Minus erfassen und die Fehlzeit wieder raus nehmen? Das verstehe ich leider nicht und hoffe, es kann mir Jemand helfen. Eine Beispiel-Gehaltsabrechnung von DATEV wäre schon super aber die finde ich leider nicht. Vielen Dank an Euch
Mit der LA 482 werden nur die AG-Beiträge zur Sozialversicherung errechnet, die erstattungsfähig sind.
Mit der LA 483 wird der Nettoausfall des Mitarbeiters zu 67% erstattet. Heißt also, dass der Mitarbeiter durch die Kinderbetreuung einen "Verlust" in Höhe von 33% hat, wodurch sich die Überzahlung aus dem Vormonat ergeben hat.
Ich hoffe, das ist verständlich so.
Hallo Sandra,
halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt, wie die genaue Berechnung des erstattungsfähigen Netto-Verdienstausfalls zu erfolgen hat.
Diesen erstattungsfähigen Netto-Verdienstausfall buchen Sie mit der Stammlohnart 483. Für den Brutto-Verdienstausfall nutzen Sie die Stammlohnart 482.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG