Habe bei einer Mitarbeiterin die erste Elternzeit vorzeitig zum Beginn der Mutterschutzfrist für das 2. Kind beendet.
Dann wurde die 3 jährige Elternzeit für das 2. Kind beantragt. Diese endet nun im Januar 2018.
Hätte nun beim 1. Kind (Geburtsdatum: Februar 2013) ab Januar 2018 unter Elternzeit-Abschnitte 2. Teil noch 12 Monate Elternzeit erfasst (Rest wg. vorzeitiger Beendigung der 1. Elternzeit bzw. maximal möglich 12 Monate).
Ich erhalte bei Erstellung von Probeabrechnungen eine Fehlermeldung, dass die Angaben ungültig wären, da das Ende des zweiten Elternzeitabschnittes nicht nach dem 3. Geburtstag des Kindes liegen darf.
Ich dachte, dass mit Zustimmung des AG 12 Monate Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr genommen werden können.
Muss ich dies anders im LODAS-Programm erfassen?
Hallo Frau Malterer,
ich vermute mal dass es nicht als Fehler sondern nur als Hinweis auftritt. Das Fehler/Hinweis-Protokoll wird ja mittlerweile in 3 Varianten unterteilt. Schauen Sie doch mal auf dem Protokoll oben rechts neben dem Text "Fehler/Hinweis-Protokoll" was da steht. Wenn es nur ein Hinweis ist können Sie diesen ignorieren.
Sollte es ein Fehler sein und die Abrechnung aber trotzdem nicht erstellt werden, dann würde ich mir auch keine weiteren Gedanken machen.
Hallo,
habe von DATEV folgende Antwort auf mein Problem erhalten:
"den Hinweis bezüglich der erfassten Elternzeit können Sie mit Nein bestätigen und die Zeiten richtig erfassen. Die Kollegen aus der Entwicklung sind informiert dass dieser Hinweis irreführend ist, sobald dieses behoben ist melden wir uns bei Ihnen."
Damit denke ich, ist der Fehler/Hinweis geklärt.