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LODAS: Elstamabrufe

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letzte Antwort am 20.06.2017 13:12:39 von n_troike
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

ich habe ein etwas komplizierten Fall den ich gern mal darstellen würde.

Ein Werkstudent [PNR 1] wird ganz regulär Ende 04/2017 abgemeldet weil Austrittsdatum 30.04.2017

In 05/2017 erfährt man, dass er schon zum 18.04.2017 hätte abgemeldet werden müssen weil er ab 19.04.2017 als Bachelor [PNR 2] angemeldet werden muss.

Also wird bei der abgemeldeten [PNR 1] das Austrittsdatum vom 30.04. auf 18.04. geändert, in 05/2017.

Es erfolgt auch noch eine Neuanlage [PNR 2] Eintrittsdatum 19.04., in 05/2017.

Nun wird der Lohn Ende 05/2017 an das RZ gesandt. Erwartet wurde eine Abmeldungskorrektur vom 30. auf den 18.04. [PNR 1]

und eine Anmeldung zum 19.04. [PNR 2].

Passiert ist bei [PNR 1] augenscheinlich nichts.

Bei Neuanlage [PNR 2]  Meldung, dass die Anmeldung nicht erfolgreich war weil der MA bereits bis 30.04.2017 angemeldet war.

Kann mir jemand helfen wie ich das wieder gerade biegen kann?

Grüße

Nico

beatnick81
Beginner
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Hallo Frau Nico,

haben Sie denn schon versucht, den MA über den Punkt "Elektronische Lohnsteuerkarte" (Reiter Mitarbeiter) zum 18.04. abzumelden ? Wenn dies dann funktioniert, können Sie die neue PNr über den gleichen Punkt zum 19.04. anmelden.

Aber erstmal die Rückmeldung via ElStam abwarten.

VG,

Tänzler

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nico,

durch das zuerst erfasste Austrittsdatum wurde die Personalnummer 1 automatisch zum 30.04.2017 abgemeldet. Bei einer Änderung des Austrittsdatums erfolgt keine neue ELSTAM-Abmeldung.
Die Personalnummer 2 kann daher nicht mehr zum 19.04.2017 angemeldet werden, da der Zeitraum vor dem 30.04.2017 für Elstam gesperrt ist.

Melden Sie die Personalnummer über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte manuell mit Meldebeginn ab 01.05.2017 an.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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n_troike
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Hallo Herr Stein,

das ist mir nach dem Schreiben hier und eine Nacht drüber schlafen am Donnerstag morgen auch als Lösung eingefallen. Super, dass Sie das genauso sehen.

Aber ich will doch mal versuchen was Herr Tänzler vorschlägt.

Ich melde manuel ab...

Vielen Dank schon mal.

Nico

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich melde manuel ab...

Das dürfte nicht funktionieren, da beim Finanzamt ja bereits die Abmeldung zum 30.04. gespeichert ist und damit eine Anmeldung nicht mehr vorliegt.

Von Seiten der Finanzverwaltung wird die Möglichkeit der Änderung einer erfolgten Abmeldung nicht angeboten.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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n_troike
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Hallo Herr Lutz,

sie sind schlau. Ich bin ja etwas verwirrt mit diesen Fall.

Eine Abmeldung hatte ich ja schon in 04/2017 versucht und die ist wie Sie beschreiben gescheitert.

Da eine erneute Anmeldung und eine darauf folgende Abmeldung für PNR1 nicht möglich ist, werde ich wie von Herrn Stein empfohlen die Anmeldung für PNR2 für den 01.05.2017 vornehmen. Danke!!!

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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

ich hatte für die Neue PNR 2 ja nun eine Anmeldung (Beschäftigungsbeginn 19.04.2017/ Meldebeginn 01.05.2017) vorgenommen.

Das Verarbeitungsprotokoll weist auch eine Anmeldung aus.

Heute kommt aber das Übernahmeprotokoll mit folgendem Text:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020300): Die Abmeldung bzw. Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- bzw. umgemeldet werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Info-Datenbank im Dokument 1046760.

Warum geht es hier um eine AB-Meldung?

Auch passt nichts so richtig zu meinen Fall, was in dem Dokument steht.

Kann es vielleicht nur daran liegen, dass ich den Bearbeitungsmonat auf 05/2017 wechseln muss bevor ich die Anmeldung vornehme?

Grüße

Nico

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nico,

vermutlich gab es bereits für die Personalnummer eine fehlerhafte Anmeldung (evtl. zum 19.04.2017?). Bevor die richtige Anmeldung mit Meldebeginn 01.05.2017 durchgeführt werden kann, muss nun eine Abmeldung auf die fehlerhafte Anmeldung folgen. Deshalb erhalten Sie die von Ihnen genannte Fehlermeldung.

Für die Anmeldung zum 01.05.2017 sollten Sie jetzt noch eine positive Rückmeldung erhalten.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 9
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Vielen Dank Frau Schauer,

bedeutet ich muss jetzt nur abwarten.

Grüße

Nico

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letzte Antwort am 20.06.2017 13:12:39 von n_troike
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