Hallo,
ein Mitarbeiter, der zum 01.06.2019 ausgetreten ist, soll mit der Abrechnung 04/2020 Urlaubsabgeltung und Überstunden ausgezahlt bekommen. Folgende Schritte habe ich durchgeführt:
- Haken im Kontrollkästchen „Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" gesetzt.
- Bewegungsdaten sind in den Erfassungstabellen erfasst ( BS 2, LA 223 Urlaubsabgeltung // BS 2, LA 877 Jährl. Überstundenvergütung // BS 3, LA 9014 hier werden verauslagte Kosten in Abzug gebracht)
- Anmeldung für ELStAM ist ebenfalls erfolgt
dennoch bekomme ich beim Versuch eine Probeabrechnung zu erstellen den Fehler "Sie haben Bewegungsdaten für einen Abrechnungszeitraum größer Austrittsdatum erfasst."
Kann mir jemand sagen, wo mein Fehler in der Vorgehensweise ist? Ich habe mich an das Dokument 5303235, Punkt 4.3. gehalten.
Liebe Grüße
Hallo,
die Bewegungsdaten müssen als Nachberechnung mit dem letzten Abrechnungsmonat eingegeben werden.
Hallo,
wäre das nicht der Fall, wenn ich Rückwirkend im Vorjahr abrechnen wollen würde?
Ich möchte jedoch im aktuellen Jahr/Monat abrechnen.
Hallo,
Sie haben die Frage schon unter folgendem Thread gestellt, hier finden Sie auch die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG