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LODAS EU Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 09.02.2024 12:08:43 von Daisy22
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Daisy22
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

Ein Arbeitnehmer ist im August 2023 ausgeschieden. Die Abrechnung für Januar 2024 ist bereits fertig. Gestern hat der Kunde eine EU-Arbeitsbescheinigung für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer angefordert.

In welchen Abrechnungsmonat muss ich alle erforderlichen Daten (Kündigung / Entlassung etc.) eintragen? (Aug.2023 oder?)

 

Wie kann ich die Daten der Arbeitsbescheinigung elektronisch an das Arbeitsamt senden (ohne Lohnabrechnung) und die Auswertung 442 Arbeitsbescheinigung(EU)/ Besch.Nebeneink. abrufen? 

 

Vielen Dank!!!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die umfangreiche Anleitung der DATEV Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung übermitteln (BEA) - DATEV Hilfe-Center

ist bekannt? 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

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Lbae
Beginner
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Nachricht 3 von 13
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Guten Morgen,

 

mit EU-Arbeitsbescheinigung kenne ich mich nicht so recht aus, aber die Kündigung etc. müssen im September eingetragen werden und für die Bescheinigung für Nebeneinkommen kann man unter Personaldaten/Beschäftigung/Tätigkeit -> Mitarbeiter auswählen einen Haken setzen und dann wir diese automatisch mit der nächsten Lohnabrechnung gesendet (ebenfalls im September eintragen). Ansonsten kann vielleicht dieses Dokument helfen: https://apps.datev.de/help-center/documents/1070718.

 

Liebe Grüße

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Daisy22
Einsteiger
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vielen Dank!

 

Ja, habe ich gelesen, bin mir aber nicht sicher, wie ich die Daten jetzt schon elektronisch an das Arbeitsamt senden kann.

In der Anleitung steht" Das Austrittsdatum darf nicht mehr als sechs Monate in der Zukunft liegen. "Austrittsmonat ist August 2023 und jetzt schon Februar 2024. Wenn mit der nächsten Lohnabrechnung ist schon mehr als sechs Monate.

 

 

Liebe Grüße

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Daisy22
Einsteiger
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vielen Dank!

vieleicht ich kann hier abrufen.  

Daisy22_0-1707379701914.png

Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III (europäisches Recht) 

Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III (nationales Recht) 

 

Liebe Grüße

Lbae
Beginner
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Wenn Sie die Daten jetzt schon senden möchten, dann nur über Wiederabrechnung des Januars.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Daisy22  schrieb:

 

Das Austrittsdatum darf nicht mehr als sechs Monate in der Zukunft liegen.


Das Austrittsdatum bei Ihnen liegt in der Vergangenheit. Sie dürften jetzt nicht schon eine Arbeitsbescheinigung mit Austritt 31.08.2024 senden.

Daisy22
Einsteiger
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Vielen Dank!

 

Das Austrittsdatum ist bereits korrekt, z. B. 10.08.2023, aber der Arbeitnehmer hat jetzt im Februar 2024 die Arbeitsbescheinigung (für den Zeitraum z. B. xx.xx.2020 bis 10.08.2023) beantragt.

 

MfG

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Daisy22
Einsteiger
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Die Felder im Bereich Angaben zur Kündigung/Entlassung:


Arbeitsverhältnis gekündigt/Beendet am: TT.MM.JJJJ


Hier ist das Datum das Austrittsdatum oder das Datum, an dem der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben erhält? Oder gleichgültig?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Aus der Direkthilfe für das Feld (Arbeitsverhältnis gekündigt/beendet am (TT.MM.JJJJ) (Feld) - DATEV Hilfe-Center😞

 

Hier erfassen Sie das Datum der Kündigung oder des Abschlusses des Aufhebungsvertrages.

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Daisy22
Einsteiger
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Nachricht 11 von 13
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Vielen Dank!

Ja, das habe ich auch gesehen. Aber im Klick-Tutorial ist das Datum dasselbe wie das Austrittsdatum und die Kündigungsfrist ist 1 Monat, ich bin verwirrt.😕

Daisy22_0-1707426476633.png

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Daisy22  schrieb:

 

Aber im Klick-Tutorial ist das Datum dasselbe wie das Austrittsdatum und die Kündigungsfrist ist 1 Monat, ich bin verwirrt.😕

Daisy22_0-1707426476633.png

 


Das Klick-Tutorial habe ich nie genutzt - da wäre ich auch verwirrt 🙄.

 

Auf jeden Fall ist dort das Datum des Kündigungsschreibens bzw. Aufhebungsvertrages anzugeben.

 

 

Daisy22
Einsteiger
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ok, Klar. Vielen Dank!!!

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letzte Antwort am 09.02.2024 12:08:43 von Daisy22
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