Guten Morgen,
Ein Arbeitnehmer ist im August 2023 ausgeschieden. Die Abrechnung für Januar 2024 ist bereits fertig. Gestern hat der Kunde eine EU-Arbeitsbescheinigung für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer angefordert.
In welchen Abrechnungsmonat muss ich alle erforderlichen Daten (Kündigung / Entlassung etc.) eintragen? (Aug.2023 oder?)
Wie kann ich die Daten der Arbeitsbescheinigung elektronisch an das Arbeitsamt senden (ohne Lohnabrechnung) und die Auswertung 442 Arbeitsbescheinigung(EU)/ Besch.Nebeneink. abrufen?
Vielen Dank!!!
Moin,
die umfangreiche Anleitung der DATEV Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung übermitteln (BEA) - DATEV Hilfe-Center
ist bekannt?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen,
mit EU-Arbeitsbescheinigung kenne ich mich nicht so recht aus, aber die Kündigung etc. müssen im September eingetragen werden und für die Bescheinigung für Nebeneinkommen kann man unter Personaldaten/Beschäftigung/Tätigkeit -> Mitarbeiter auswählen einen Haken setzen und dann wir diese automatisch mit der nächsten Lohnabrechnung gesendet (ebenfalls im September eintragen). Ansonsten kann vielleicht dieses Dokument helfen: https://apps.datev.de/help-center/documents/1070718.
Liebe Grüße
vielen Dank!
Ja, habe ich gelesen, bin mir aber nicht sicher, wie ich die Daten jetzt schon elektronisch an das Arbeitsamt senden kann.
In der Anleitung steht" Das Austrittsdatum darf nicht mehr als sechs Monate in der Zukunft liegen. "Austrittsmonat ist August 2023 und jetzt schon Februar 2024. Wenn mit der nächsten Lohnabrechnung ist schon mehr als sechs Monate.
Liebe Grüße
vielen Dank!
vieleicht ich kann hier abrufen.
Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III (europäisches Recht)
Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III (nationales Recht)
Liebe Grüße
Wenn Sie die Daten jetzt schon senden möchten, dann nur über Wiederabrechnung des Januars.
@Daisy22 schrieb:
Das Austrittsdatum darf nicht mehr als sechs Monate in der Zukunft liegen.
Das Austrittsdatum bei Ihnen liegt in der Vergangenheit. Sie dürften jetzt nicht schon eine Arbeitsbescheinigung mit Austritt 31.08.2024 senden.
Vielen Dank!
Das Austrittsdatum ist bereits korrekt, z. B. 10.08.2023, aber der Arbeitnehmer hat jetzt im Februar 2024 die Arbeitsbescheinigung (für den Zeitraum z. B. xx.xx.2020 bis 10.08.2023) beantragt.
MfG
Die Felder im Bereich Angaben zur Kündigung/Entlassung:
Arbeitsverhältnis gekündigt/Beendet am: TT.MM.JJJJ
Hier ist das Datum das Austrittsdatum oder das Datum, an dem der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben erhält? Oder gleichgültig?
Aus der Direkthilfe für das Feld (Arbeitsverhältnis gekündigt/beendet am (TT.MM.JJJJ) (Feld) - DATEV Hilfe-Center😞
Hier erfassen Sie das Datum der Kündigung oder des Abschlusses des Aufhebungsvertrages.
Vielen Dank!
Ja, das habe ich auch gesehen. Aber im Klick-Tutorial ist das Datum dasselbe wie das Austrittsdatum und die Kündigungsfrist ist 1 Monat, ich bin verwirrt.😕
@Daisy22 schrieb:
Aber im Klick-Tutorial ist das Datum dasselbe wie das Austrittsdatum und die Kündigungsfrist ist 1 Monat, ich bin verwirrt.😕
Das Klick-Tutorial habe ich nie genutzt - da wäre ich auch verwirrt 🙄.
Auf jeden Fall ist dort das Datum des Kündigungsschreibens bzw. Aufhebungsvertrages anzugeben.
ok, Klar. Vielen Dank!!!