Guten Morgen,
folgender Fall einer Arbeitnehmerin:
23.09.2024 - 03.11.2024: AU = LFZG
04.11.2024 - 26.01.2025: AU = Krankengeld
10.02.2025 - 21.02.2025: AU = LFZG (keine Vorerkrankung)
25.03.2025 - 15.04.2025: Reha = Übergangsgeld (Vorerkrankung 23.09.2024 - 26.01.2025)
Welches Datum muss ich nun bei den Angaben für die EEL-Meldung angeben unter
a) Beginn Arbeitsunfähigkeit (ich meine 25.03.2025, da die DRV für die Berechnung des Übergangsgeldes ansonsten eine Bescheinigung zu einem falschen Datum erhält)
b) letzter bezahlter Tag vor EEL (03.11.2024 vor Krankengeld oder 24.03.2025?)
Vielen Dank und viele Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
25. bzw. 24.03., ja. LODAS sagt zwar, dass man das nur bei Privatversicherten machen muss, aber ich würde im Reiter Vorerkrankungen noch die beiden Fehlzeiten auswählen, da sie ja nicht direkt vorhergehen.
Angabe ist zwecklos, da hier ein nicht behobener Fehler seitens DATEV vorliegt. Entweder falsche Meldung via DATEV senden und separate Info an RV geben oder gleich aus svnet übermitteln.