Liebe Community,
ein Arbeitnehmer hat einen Vertrag über eine Direktversicherung in Höhe von 110,00 € monatlich und erhält einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 10,00 €.
Wie erfasse ich diesen Vertrag richtig unter Personaldaten -> Entlohnung -> Betriebliche Altersvorsorge und welche lohnarten muss ich im Vorfeld anlegen?
Vielen Dank!
D.G.
Hallo D.G.
Sie haben die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge über den Assistenten anzulegen.
Diesen können Sie über Mitarbeiter I Vertrag betriebliche Altersvorsorge aufrufen. Der Assistent legt alle relevanten Lohnarten für die betriebliche Altersvorsorge an.
Beinhaltet der Gesamtbetrag von 110,00 € bereits den Arbeitgeberzuschuss oder kommt dieser noch obendrauf?
Ist in den den 110,00€ der Arbeitgeberanteil enthalten, erfassen Sie die Daten wie folgt:
Als Arbeitgeberanteil erfassen Sie 10,00 €. Den Rest legen Sie als Gehaltsumwandlung an. Als Bezugslohnart wird die Lohnart hinterlegt, auf die der Arbeitnehmer zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge verzichtet.
Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort, aber es hat leider noch nicht alles geklappt.
Der Gesamtbetrag 110,00 € beeinhaltet bereits den AG-Anteil von 10,00 € im Monat.
Ich habe den Vertrag im Januar 2018 bereits ohne diesen AG-Anteil angelegt, da es damals nicht klar war. Jetzt möchte ich den AG-Anteil nachberechnen.
Da der Vertrag der bAV bereits angegelegt ist bei diesem Mitarbeiter, bin ich nicht über den Assitenten vorgegangen. Dies ist nur bei Neuanlage eines neuen Vertrages möglich.
Ich habe den AG-Anteil als laufenden Bezug unter Vertragsdate / Arbeitgeberanteil eingegeben, aber keine Veränderung in Bezug auf die Vormonate. Das Gesamtbrutto müsste sich durch den AG-Anteil von 10,00 € doch genau um diese 10,00 € erhöhen oder habe ich hier einen Denkfehler?
Netto-Verdienst hat sich ebenfalls nicht verändert. Was mache ich falsch?
Viele Grüße,
D.G.
Hallo D.G.
Sie müssen in den Bearbeitungsmonat Januar 2018 wechseln und dort den AG-Anteil mit Gültig ab 01/2018 hinterlegen.
Anschließend gehen sie im aktuellen Bearbeitungsmonat in das Register "Nachberechnung Standard" bei der Erfassungstabelle und tragen da als NB Monat den 01/2018 die P-Nr. von der Änderung und die Schlüsselung Wert 1 / BS 96 ein.
Das müssen Sie machen, damit die Abrechnungen entsprechend korrigiert werden. Eine automatische Korrektur von der BAV ist nur für die letzten 3 Monate möglich.
Generell würde aber nur im Bruttobereich der AG-Anteil auftauchen, alle anderen Positionen werden sich nicht ändern.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
vielen Dank für die nützlichen Tipps. Ich konnte eine Nachbrechnung ab 01/2018 anstoßen, jedoch ändert sich wertmäßig gar nichts.
Wenn der Arbeitnehmer rückwirkend ab Januar 2018 einen AG-Zuschuss in Höhe von 10,00 € erhält und der Gesamtbetragder bAV gleich bleibt, müssten sich doch Gesamt-Brutto, Netto-Verdienst und Auszahöungsbetrag ändern.
Der AN zahlt nicht mehr die 110,00 € selbst, sondern nur noch 100,00 € und 10,00 € kommen vom AG.
Viele Grüße,
D.G.
Hallo D.G.
haben Sie denn dann die Entgeltumwandlung auf 100,00 € auch rückwirkend reduziert oder war der Betrag bereits bei 100 €?
Generell verändert sich aufgrund der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht der Gesamtbrutto- und der Nettobetrag wenn ein AG-Anteil zur BAV abgerechnet wird. Dieser erscheint nur im Bruttobereich und wieder bei allen anderen Additionen nicht mitgerechnet, da er auch im Nettobereich nicht abgezogen wird. Das Programm rechnet diesen im Hintergrund mit zu den 100,00 € AN-Anteil.
Gruß
Björn