Hallo Zusammen,
gibt es eine Möglichkeit in den Dezember 2017 zurück zurechnen, wenn ich fälschlicherweise einen einmaligen Bezug der Direktversicherung in 12.2017 abgerechnet habe und dies hätte nicht tun dürfen?
Was muss ich im einmaligen Bezug anlegen? (Das Enddatum habe ich im letzten abgerechneten Monat angelegt und eine Wiederabrechnung für den AN gestartet....funktioniert ja aber nicht ....)
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Krämer,
ich würden den Einmalbezug rückwirkend löschen und als laufenden Bezug eintragen.
Sie müssen jedoch gleichzeitig für den Mitarbeiter in den Bewegungsdaten unter Nachberechnung den Mitarbeiter mit 1/96 und als Nachberechnungsmonat den Dezember 2017 eintragen, damit hier eine Korrektur angestoßen wird.
Ein automatische Korrektur bei der BAV ist immer nur für die letzten 3 Monate möglich.
Gruß
Hallo 🙂
sorry, aber das verstehe ich nicht....
Wenn ich den Einmalbezug hätte gar nicht anlegen dürfen im Dezember .... warum dann löschen und als laufender Bezug anlegen?
Tut mir leid...stehe hier völlig auf dem Schlauch !
Hallo Frau Krämer,
ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass Sie die beiden Erfassung verwechselt haben.
Wenn der AN gar keine BAV hat dann reicht das löschen aus bzw. Das Enddatum auf den letzten gültigen Abrechnungsmonat für den Einmalbezug setzen.
Gruß
Hallo nochmal,
also auf den letzten gültigen Monat setzen funktioniert nicht. Hab ich schon getestet.
Würde jetzt mal löschen probieren... im Dezember dann, nehme ich an ?
Liebe Grüße!
Genau oder das Enddatum auf November 2017 setzen.
Super! Hat funktioniert. Danke !