Hallo,
ich möchte jetzt zum ersten Mal Entschädigungszahlung wegen Quarantäne abrechnen, die ja praktischerweise von LODAS automatisch berechnet wird. Nur leider ergibt sich bei der Probeabrechnung netto eine Differenz, eine kleine Überzahlung.
Der Bruttobetrag für die Ausfalltage ist richtig berechnet. Kann es sein, dass die korrekte Abrechnung nicht möglich ist, wenn mit dem öffentlichen Dienst abgerechnet wird? Es fallen bei uns auch sv-pflichtige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge an.
Viele Grüße
Sandra
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die korrekte Abrechnung ist nicht möglich, da der Nettoverdienstausfall mit pauschalierten Nettoentgelten berechnet wird.
Rechts unter Empfehlungen findest du ein paar Themen, wo das schon erörtert wurde.
Hallo,
gibt es hier inzwischen eine eindeutigere Lösung?
Die Themen unter den Empfehlungen waren leider nicht hilfreich.
Hier ist eine Nachberechnung für den Dezember 2021 nötig und dem Mitarbeiter soll immer Gehalt abgezogen werden. Das kann doch nicht richtig sein?
Hallo,
das Vorgehen zur Berechnung der Entschädigungszahlung finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021 .
Bei Fragen zur Berechnung wenden Sie sich bitte an die zuständige Gesundheitsbehörde.
Hallo Frau Schön,
ich möchte für einen Mitarbeiter in Lodas eine Abrechnung im Zusammenhang mit Quarantänezeiten durchführen.
Der Mitarbeiter ist ja in den ersten 6 Wochen in der Lohnfortzahlung, die Firma hat aber einen Erstattungsanspruch.
Rechne ich nun "ganz normal" die Krankstunden des Mitarbeiters ab und wir lassen es uns später erstatten oder rechne ich die Fehlzeit mit Hilfe der Lohnarten 480 / 481 ab? Wäre das überhaupt richtig, da der Verdienstausfall ja lohnsteuerfrei ist? In der Lohnsteuerbeschenigung würde es dann ja auch in Spalte 15 eingetragen werden. Hie rbin ich gerade unsicher.
Hallo,
es geht entweder nur die "Erstattung nach IfSG bei Quarantäne", oder der MA ist krank. Wenn jemand während der Quarantäne krankgeschrieben wird, dann entfällt der AG-Anspruch auf IfSG-Erstattung, ab Tag der Krankschreibung.
Daher bitte genau prüfen welcher Sachverhalt gegeben ist.
Grüße
Greese
Super, vielen Dank für die Hilfe!