Liebe Community,
wir haben zum ersten Mal einen Mandanten, der zur Abgabe von Sofortmeldungen verpflichtet ist.
Gibt es eine Möglichkeit, alle Neueintritte (teilweise mehrere Dutzend) nach erfolgter Anlage gleichzeitig anzumelden (analog DEÜV-Anmeldung mit der Lohnabrechnung), oder muss das separat pro Mitarbeiter erfolgen?
Wird bei einer Lohnabrechnung auch die Sofortmeldung ausgelöst, falls diese noch nicht auf Mitarbeiterebene versendet wurde?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eine Automatik ist mir hier nicht bekannt.
Man sollte die Sofortmeldung möglichst gleich bei der Neuanlage mit den Grunddaten auslösen:
Man kann irgendwo in den Stammdaten hinterlegen, dass der Mandant Sofortmeldepflichtig ist. Dann ist das Häkchen automatisch gesetzt.
@Thomas_Kahl schrieb:irgendwo in den Stammdaten
Mandantendaten > Sozialversicherung > Allgemeine Daten > Beitragsnachweis/DEÜV > Angaben zu DEÜV-Meldungen
Vielen Dank für alle Antworten.
Die Frage ist: wenn ich die Sofortmeldepflicht in den Mandantenstammdaten hinterlege, wird dann bei einer Erstabrechnung auch die DEUV 20er Sofortmeldung erstellt, oder nur die "gewöhnliche" Anmeldung mit Meldegrund 10?
@ZN schrieb:
Die Frage ist: wenn ich die Sofortmeldepflicht in den Mandantenstammdaten hinterlege, wird dann bei einer Erstabrechnung auch die DEUV 20er Sofortmeldung erstellt, oder nur die "gewöhnliche" Anmeldung mit Meldegrund 10?
Nur die normale Anmeldung - die Sofortmeldung müssen Sie immer gesondert abrufen.