Bei 2 von 40 AN kommt bei der Abrechnung 02/2017 das Fehlerprotokoll: DEÜV: Für den Arbeitnehmer wurde kein Beschäftigungsbetrieb ausgewählt. Die Teilnahme am DEÜV-Meldeverfahren ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
Und der Beschäftigungsbetrieb war ab 02/2017 tatsächlich leer, obwohl in 01/2017 alles korrekt geschlüsselt war. Wir haben die protokollierten Daten geprüft. Manuell wurde hier nichts gelöscht. Dennoch fehlte bei zwei Personalnummern die Schlüsselung des Beschäftigungsbetriebs ab 02/2017.
Erklärungsversuche?
Wir haben das gleiche Problem und deshalb erhebliche Probleme mit den zu erstatteten Meldungen.
Hierzu sollte es (Aussage von DATEV von vor 14 Tagen) noch Informationen zu geben.
Danke Hr. Lutz für die Info. Den Post habe ich nicht gesehen.
Schade, dass von der DATEV hier keine Informationen kommen.
Langsam geht mir das langjährige Vertrauen an ein gut funktionierendes Programm verloren.
DK