Hallo zusammen,
wir als Arbeitgeber zahlen einigen Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung komplett (AN zahlt nichts, auch kein geldwerter Vorteil).
Eine Mitarbeiterin die sich in Elternzeit befindet wird von der Versicherung 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Nach dieser Zeit muss entschieden werden, ob sie den Betrag selbst zahlen oder ob die BKV ruhen soll.
Der Chef hat nun entschieden, das dieser Betrag von uns nach der beitragsfreien Zeit wieder übernommen werden soll, nur das die Mitarbeiterin sich immer noch in Elternzeit befindet und kein Gehalt bezieht.
Wie können wir dies abbilden, da der Betrag komplett Steuer- und SV-pflichtig ist?
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank!
Hallo,
durch die Fehlerzeit "Elternzeit" ist der Arbeitnehmer unterbrochen. Dadurch werden laufend beitragspflichtige Bezüge beitragsfrei abgerechnet.
Eine Verbeitragung kann über LODAS erfolgen, wenn die Fehlzeit aufgehoben wird.
Alternativ kann der Bezug über die weitergewährte Arbeitgeberleistung verbeitragt werden. Klären Sie dieses Vorgehen bitte vorab mit der Krankenkasse rechtlich ab.
Wie Sie die weitergewährte AG-Leistung abrechnen, finden Sie unter der Dokumentennummer 1070148.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG