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LODAS Austritt Mitarbeiter Meldung Krankenkasse

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letzte Antwort am 14.08.2019 14:16:00 von burkhart
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burkhart
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Hallo DATEV LODAS-TEAM, hallo Community,

eine Mitarbeiterin der AOK hat uns mitgeteilt, dass es die Möglichkeit gibt, im Lohn-Abrechnungssystem einen Haken zu setzen, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer zurück ins Ausland geht und Deutschland verlässt. Dann würde von der Krankenkasse auch keine Rückfrage mehr kommen. …

FRAGE: wo können wir diesen Haken setzen? Hat jemand hier Erfahrungen?

War gerade eben im DATEV-CHAT, hier ist diese Funktion auch nicht bekannt.

Falls LODAS darüber noch nicht verfügt, wäre das doch ein guter Verbess.vorschlag. Gruß

björn
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Hallo Herr Burkhart,

es gibt einen Punkt allerdings ist dieser nur für Saisonarbeitskräfte zu setzen, die nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland sind. Bei anderen Fällen gibt es sowas nicht.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

wie von Björn bereits geschrieben, gibt es diesen Haken in LODAS nicht.

Wenn der Arbeitnehmer austritt, wird dieser per DEÜV Meldung bei der Krankenkasse abgemeldet. Eine Umsetzung des gewünschten Hakens wird es nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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burkhart
Aufsteiger
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Hallo Björn, es handelt sich selbstverständlich um Saisonarbeitskräfte. Wo können wir diesen Haken setzen? DATEV sagt, diesen gäbe es in LODAS nicht und er sei auch nicht vorgesehen. Für uns heißt dies, immer Ärger und ständige Fragebögen der vornehmlich AOK. Wir haben schon überlegt, immer die Abmeldungen auszudrucken, den Hinweis Saisonarbeitskraft hat Deutschland wieder verlassen mit Unterschrift und Stempel draufzusetzen und nochmals an die AOK zu faxen, damit uns die Fragebögen erspart bleiben.

Wie handhaben dies die Kollegen, die viele LuF-Betriebe betreuen?

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björn
Experte
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Guten Morgen Herr Burkhart,

den Haken für die klassischen Saisonarbeitskräfte finden Sie unter Personaldaten -> Sozialversicherung -> DEÜV im Register "Allgemeine Daten".

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burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Guten Morgen Björn,

super - vielen, vielen Dank. Haben wir soeben gesetzt. Müssen wir bei "Unständig Beschäftigte" auch noch Beginn und Ende eintragen? Oder spielt dies keine Rolle, da wir dies bei Beschäftigungsbeginn/-ende gepflegt haben.

Wäre klasse, wenn Sie uns hier auch noch einen Tipp geben könnten.

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björn
Experte
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Hallo Herr Burkhart,

das kann ich Ihnen leider nicht sagen, da wir keine unständig Beschäftigten haben.

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burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Hallo Björn, wir probieren es einfach aus. Vielen Dank für den wertvollen Tipp.

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letzte Antwort am 14.08.2019 14:16:00 von burkhart
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