Liebe Community,
wir erhielten die Info, dass der Mandant die Gehälter erst zum 15.09. ausführen wird. Soweit alles ok und wurde entsprechend abgeschlossen.
Die Datei steht beim Kreditinstitut erst ab 12.09. zur Verfügung. Leider ist die zuständige Person beim Mandant jedoch bereits ab dem 12.09. abwesend. Daher jetzt die Frage: muss eine Wiederholungsabrechnung durchgeführt werden, um den 11.09. als Datum der Verfügungsstellung der Datei auszuweisen oder wie ist diesbezüglich die beste Vorgehensweise?
Dachte zunächst man könnte es ausnahmsweise in Papierform bei der Bank einreichen, dies sei bedauerlicherweise nicht mehr der Fall.
Daher hier die Anfrage nach einer möglichst kostengünstigsten und für den Mandanten praktikabelste Lösung.
Vorab vielen Dank für Tipp´s und viele Grüße.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
ich glaube, das wird nicht ganz so einfach. Mit einer einfachen Wiederholungsabrechnung wird es da nicht getan sein. Vermutlich mußt Du bei jedem Mitarbeiter den bereits als Auszahlbetrag auf der Abrechnung ausgewiesenen Betrag als Rückzahlung einschlüsseln und danach erst kannst Du die Wiederholungsabrechnung durchführen mit dem neuen Ausführungs- / Bereitstellungstermin.
Ich drücke die Daumen und wünsche Dir viel Erfolg