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LODAS - Arbeitsunfähigkeit "während" der Kurzarbeit

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letzte Antwort am 05.12.2025 18:55:27 von MeikeMG
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MeikeMG
Einsteiger
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64 Mal angesehen

Guten Morgen liebe Community,

 

ich verzweifle ob der Kurzarbeit ☹

Sorry im Voraus, das wird ein Roman.

 

Im Detail geht es darum, Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit“ und die Erstattung nach AAG.

 

Ich gebe einfach mal ein Fallbeispiel.

 

Kurzarbeit ist uns gewährt von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Reduzierung der Arbeitszeit von maximal 25%.

 

Für den Mitarbeiter sind in der KW 47, 17.11. - 21.11.2025, 10 Kurzarbeitsstunden geplant,

Montag bis Donnerstag jeweils 2,5 Stunden.

 

Nun ist der Mitarbeiter in dieser Woche jedoch Arbeitsunfähig mit AU-Bescheinigung.

 

Im Normalfall erfasse ich die Fehlzeit, wir arbeiten mit LODAS, mit dem Grund „Entgeltbescheinigung mit AU-Bescheinigung“ und erhalte mit der Abrechnung die Auswertung DÜ-Protokoll AAG.

 

Für diesen Mitarbeiter sind in diesem Monat 27,5 Stunden Kurzarbeit abzurechnen, geleistet in KW 45, KW 46 und KW 48.

 

Diese Stunden sind mit Lohnart 410 erfasst.

 

Bei einer Probeabrechnung bekam ich jedoch ein Fehlerprotokoll hinsichtlich AAG.

 

Nach Rücksprache mit Datev wurde mir erklärt, dass bei Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum von Kurzarbeit der Grund „Kug/S-Kug“ ausgewählt werden muss.

 

Es gab keine Fehlermeldung mehr, ich habe jedoch auch kein DÜ-Protokoll AAG erhalten.

 

Diesbezüglich war ich verunsichert und habe mit der Agentur für Arbeit Rücksprache gehalten

wie es sich verhält, wenn ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit Arbeitsunfähig ist und der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung durch die Krankenkasse hat.

 

Ich bekam die Auskunft, dass die Stunden, die für den betreffenden Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit als Kurzarbeit „geplant“ waren auch als Kurzarbeit abgerechnet werden können. Jedoch nur die Stunden die für Kurzarbeit geplant waren.

 

Wir haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden, 10 Stunden Kurzarbeit waren geplant, wer erstattet uns nun die restlichen 30 Stunden?

 

Ich habe mich wieder an Datev gewandt und dann begann komplett das Durcheinander.

 

Hier wiederum wurde mir gesagt, dass die komplette Zeit der Arbeitsunfähigkeit als Kurzarbeit abgerechnet werden müssen und die Erstattung durch die Agentur für Arbeit erfolgt.

Die Fehlzeit müsse mit Grund "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" erfasst werden.

Der Fehler im Protokoll würde jedoch bleiben.

 

Die komplette Zeit als Kurzarbeit abrechnen würde gar nicht gehen, uns wurden 25% Kurzarbeit gewährt, das entspricht im Monat November 40,0 Stunden.

 

Mit den 40 Stunden der Arbeitsunfähigkeit und den tatsächlichen Kug-Stunden aus KW 45, KW 46 und KW 48 wäre ich bei 67,5 Stunden.

 

Das habe ich auch so erläutert und dann wurde mir gesagt ich solle mich wieder an die Agentur für Arbeit oder an die Krankenkasse wenden.

 

Bei der Krankenkasse bin ich auch nicht wirklich weitergekommen. Ein Kollege der evtl. Auskunft geben könnte ist erst am 15.12.2025 wieder im Büro, zu dem Zeitpunkt erfolgt jedoch schon die Dezember Abrechnung.

 

Ich hoffe jemand aus der Community kann mir weiterhelfen, ich bin mit meinem Latein komplett am Ende.

 

Muss das vielleicht irgendwie „speziell“ in LODAS erfasst werden so dass der Krankenkasse übermittelt wird in welchem Umfang die Erstattung erfolgen muss?

 

Ich sage schon einmal vielen lieben Dank.

 

LG

MGMeike

Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 3
59 Mal angesehen

Moin,

 

das klingt nach dem Beispiel 3.4.8 im Dokument Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center.

 

Wenn das so erfasst wird, sollte der U1-Antrag für die Nichtausfall-Stunden erstellt werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
MeikeMG
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
52 Mal angesehen

@Uwe_Lutz 

Guten Abend Uwe,

 

schon einmal vielen lieben Dank, dass Du Dich durch meinen Roman gekämpft hast.

 

Ich lese mir das übers Wochenende mal genau durch und würde mich melden wenn ich noch Fragen habe, sofern das für Dich ok ist?

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letzte Antwort am 05.12.2025 18:55:27 von MeikeMG
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