Guten Morgen zusammen,
bei der Mandantenübernahme gab es einen Fehler-Hinweis das die Anschrift nicht stimmt.
Nachdem der Straßenname gegoogelt wurde, wurde auch die richtige Stadt genannt und das wurde
dann geändert. Wie sich im Oktober herausgestellt hatte, stimmte dies nicht, da der Straßenname auch
schon falsch hinterlegt war.
Nachdem ich dies rückwirkend zum Juli geändert habe, bin ich davon ausgegangen, das rückwirkend neue
Gehalts-Abrechnungen erzeugt werden, dies ist aber leider nicht gesehen.
Warum nicht?
Weil es nicht abrechnungsrelevant ist?
Der Mitarbeiter hätte gerne nun neue Abrechnungen mit der richtigen Anschrift, müsste ich dann
Wiederholungsabrechnungen starten?
VG
Yvonne Yildiz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Korrekt. Nicht Abrechnungsrelevant. Wichtig ist nur, dass die SV-Meldung geändert wird.
Probieren Sie mal Folgendes:
Erfassen Sie im laufenden Monat für jeden betreffenden Monat in der Nachberechnung einen Satz mit Wert 1 und BS 96. Das sollte zumindest Nachberechnungen mit dem aktuellen Monat auslösen und dort sollte dann jeweils die richtige Adresse drauf stehen.