Hallo, ich habe einen versicherungsfreien AN (Geschäftsführer ohne Entgelt) rückwirkend per 01.06.2026 anzumelden. Das fordert die KK im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens. Mittlererweile ist die Lohnabrechnung 08/26 gelaufen.
Habe die Daten in 06/26 erfasst und eine NB 08/26 gefahren. Eine Anmeldung des AN erfolgte jedoch nicht. Was ist zu tun?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eine Anmeldung bei versicherungsfreien AN erfolgt in dem Sinne auch nicht.
Hast du PGS 900 gewählt?
Ist der Sachverhalt eindeutig? Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer?
Ja, habe PGS 900 gewählt. Die KK besteht auf einer Anmeldung.
Der AN ist nicht beherrschender Gesellschafter, aber ohne Entgelt.
In der Vergangenheit hatten wir in adäquaten Fällen keine Anmeldung erstellt.
Hast du schon ausführlich geprüft ob ein abhängiges oder unabhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt?
Ich frage mich was man da anmelden soll und will. Geht doch nicht.
Ich würde nur ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen.
Über LODAS ist doch unsinnig.
Da der AN nicht beherrschend ist, ist das AV abhängig. Aber dennoch ja entgeltfrei.
Sehe ich auch so. Aber die KK ist stur.
Wenn es sich nicht um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer handelt, wäre ich auch vorsichtig mit entgeltfreien Variante.
Auch Vorsicht mit dem Thema der vGA bei einer unentgeltlichen Beschäftigung.
Keine Ahnung ob die SV einen nicht beherrschenden GGF ohne Entgelt durchgehen lässt.
Hast du da schon Erfahrungen gemacht?
Die GmbH ist neu gegründet und soll sich erstmal "freischwimmen". Dann soll auch ein Entgelt vereinbart werden.
Der Gedanke vGA ist völlig richtig, aber ich habe eben nur (Anfangs)verluste.
Bei einem Minderheiten-GGF einfach das Statusfeststellungsverfahren außerhalb der Abrechnung anstoßen.
Über den Lohn passiert da nichts.
Außerdem kann die KK das ja auch anstoßen, wenn sie es denn wöllte...