Guten Tag zusammen,
wir haben in 2023 bei unserem Mandanten eine duale Studentin angemeldet, die in den ersten beiden Lehrjahren 300 € pro Monat erhalten hat. Wir haben sie angemeldet als:
Arbeitnehmertyp: 3 kaufmännischer Auszubildender
Personengruppe: 121 Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht überschreitet
Beitragsgruppenschlüssel: 1111
Jetzt haben wir von unserem Mandanten die Info erhalten, dass sie ab Oktober 500 € pro Monat erhält und nächstes Jahr dann 600 €.
Die Entlohnung haben wir angepasst und bei der Probeabrechnung die Warnung erhalten, dass das Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze überschreitet und die Personengruppe 102 zu verwenden ist.
Unsere Frage: Ist die duale Studentin damit richtig angemeldet? Können wir einfach die Personengruppe ändern oder muss eine neue Personalnummer anlegt werden? Muss sie dann bei der alten Personalnummer bei ELSTAM abgemeldet und dann wieder mit der neuen Nummer angemeldet werden?
Für Hilfe und Tipps wären wir sehr dankbar.
LG
Hallo,
solange der Wechsel zum 1. des Monats erfolgt, würde ich einfach die Personengruppe ändern. Ich habe eine regulär Angestellte zur Dualen Studentin auch innerhalb der selben Personalnummer abgerechnet.
LG