Hallo liebe Mitstreiter,
als ich eben die Proben überprüft habe, stellte ich fest, dass einige alte Anträge auf Erstattung U1 erneut erstellt wurden.
Es mussten in diesen Monat Gehaltserhöhungen rückwirkend 01.01.2018 erfasst werden, was wohl der Grund dieser Neuerstellung ist, nehme ich an.
War es nicht so, dass man diese Gehaltserhöhungen festschreiben musste unter den Fehlzeiten damit die alten Anträge nicht wieder neu erstellt werden?
Oder gilt das nicht bei U1?
Leider gibt es die Lasche Arbeitsentgelt, in der man das ändern kann unter diesen Fehlzeiten U1 auch nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Grüße
Nico
Hallo,
es ist richtig, die U1-Anträge jetzt, rückwirkend ab 1.1.18 zu stornieren. Und dann mit dem neuen Bruttoentgelt bei den KrKassen der höhere Erstattungsbetrag anzufordern. Wäre das Gehalt vorab zum 1.1.18 hinterlegt, hätte der AG die höhere Erstattung bereits damals erhalten.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
vielen Dank für die Antwort.
Dann ist das ein anderer Fall wie EEL?
Da wurde gefragt ob die Gehaltserhöhung schon zum Nachberechnungszeitpunkt bekannt war. Wenn nein dann dürfte keine korrigierte EEL erstellt werden.
Grüße
Nico
Hallo,
das sind beides elektronische Entgeltersatzleistungs (EEL)-Meldungen. Und wie Sie ja schon geschrieben haben, die nachträgliche Erhöhung stand dem AN schon vor dem 1.1. zum 1.1.18 zu. War also im Nachberechnungszeitraum Januar 2018 bereits vereinbart (bekannt).
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
ich habe mich vielleicht nicht gut ausgedrückt.
Ich frage mich auch warum es ein Feld zur Unterdrückung der Neuerstellung einer Bescheinigung gibt (Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben)
aber bei der U1 gibt es diese Lasche nicht.
Grüße
Nico
Hallo Nico,
in LODAS gibt es für die Fehlzeiten der Entgeltfortzahlung keine Möglichkeit, dass die Zeiträume und die Beträge festgeschrieben werden.
Bei einer rückwirkenden Gehaltserhöhung werden alle Erstattungsanträge nach U1 mit den korrigierten Werten neu erstellt.
Halten Sie bitte bezüglich der rechtlichen Grundlagen Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse. Falls diese Ihnen eine Gesetzesgrundlage zukommen lassen kann, welche vorgibt, dass eine Festschreibung erfolgen muss, leiten Sie diese bitte an uns weiter. Nur dann kann eine Änderung im Programm erfolgen.
Beste Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG