Hallo zusammen, ich erhalte seit dem 28.08.20 trotz Eingaben in LODAS keine AAG Anträge, Auswertung 451,452 mehr. Unterbrechungen während Krankengeldbezug werden auch nicht abgerechnet. Vorher
Hallo,
ich vermute, dass hier ein Teil der Anfrage fehlt.
Haben Sie das Fehler- und Hinweisprotokoll geprüft, ob dort ein Vermerk aufgeführt ist, weshalb die Auswertungen nicht erstellt werden?
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Antwort, mein Problem wurde gelöst
Danke der Nachfrage, das Problem wurde gelöst
Das Problem wurde gelöst
Hallo,
ich habe das gleiche Problem,
der MA hatte vom 25.08.2020 bis zum 06.10.10.2020 LFZ (am ersten Tag der Krankmeldung wurde noch gearbeitet).
Ab dem 07.10.2020 Krankengeldbezug, die Fehlermeldung lautet:
Meldezeitraum 25.08.-06.10. AAG: Der Zeitraum für die Entgeldfortzahlung umfasst 004 Kalendertage !!!!!!!!!!!. (Lodas nimmt den Vormonat gar nicht !?!)
Gesetzlich besteht ein Anspruch auf 6 Wochen (42 Tage) Entgeldfortzahlung. Es wird kein Antrag auf Erstattung erstellt. Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe.
Es ist alles richtig eingegeben.
- In den Fehlzeiten die Entgeldfortzahlung 25.08.2020-06.10.2020 und Krankentagegeld 07.10.20.20-25.10.20.20
- Beginn Arbeitsunfähigkeit, Häkchen bei : am ersten Tag wurde noch gearbeitet, letzter bezahlter Tag vor EEL.
Die Stunden mit der richtigen Lohnart.
Steuerberater hat drüber geschaut und findet auch keinen Fehler.
Es kommt einfach kein Antrag, ich brauche dringend hilfe bin mitten in der Abrechnung
Hallo,
ich habe mir helfen können, indem ich erstmal nur die Stammdaten evtl. per Eilverarbeitung an das Rechenzentrum gesendet habe. Nach der Verarbeitung der Stammdaten habe ich eine
erneute Probeabrechnung erstellen lassen und dann wurden die Fehlzeiten auch richtig mit verarbeitet.
Moin,
die Fehlzeit "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" dürfen Sie nur für den Zeitraum erfassen, für den eine Erstattung nach dem AAG für das U1-Verfahren erfolgt. Der 25.08.2020 darf also nicht mit erfasst werden. Das Ankreuzfeld "am ersten Tag der AU wurde noch gearbeitet" gibt es im AAG-Verfahren von Seiten der Sozialversicherung nicht.
Sie müssen also den Zeitraum 26.08.2020 bis 06.10.2020 als "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" erfassen. Dann erhalten Sie auch keine Fehlermeldung mehr - aber einen Erstattungsantrag.
Beim Krankengeld geben Sie dann als "Beginn AU" durchaus den 25.08.2020 ein und setzen den Haken "am ersten Tag ... noch gearbeitet".
Dann sollte eigentlich alles funktionieren.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
hat funktioniert, danke für die Hilfe.
LG Lotte