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#LN04615 und #LN02239 Fehler beim RZ-Senden für Unternehmen online

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letzte Antwort am 04.09.2020 14:40:29 von Astrid_Preuß
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S-G
Einsteiger
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Fehler #LN04615
Die Daten Krankenkasse mit Betriebsnummer "" sind in den Institutionen nicht vorhanden.
Erfassen Sie die Daten in den Institutionen.

 

Fehler #LN02239
Gesetzliche Krankenkasse konnte nicht selektiert werden

 

Hallo,

 

kann irgendjemand was mit diesen Fehlern anfangen. Ich vermute es hängt mit einem Mitarbeiter zusammen, welcher sv-frei mit privater KV (Selbstzahler) abgerechnet wird. Die private Krankenkasse ist in den Institutionen, in den Mandantendaten und im Personalstamm angelegt/hinterlegt. Eine gesetzliche Krankenkasse ist in diesem Personalstamm nicht hinterlegt.

 

Vielen Dank für Eure

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

Sie erhalten bei einem Mitarbeiter die Fehlermeldung #LN04615. Die Probe- oder Lohnabrechnung lässt sich dennoch durchführen.

 

Ursache:
Im Mitarbeiter ist vermutlich ein ungültiges privates Versicherungsunternehmen hinterlegt.

 

Abhilfe:

1. Mitarbeiter öffnen
2. Stammdaten | Sozialversicherung | Private Versicherung wählen
3. Privates Versicherungsunternehmen entfernen bzw. neu auswählen/aktualisieren.


Hinweis:
Eine Eingabe des privaten Versicherungsunternehmen ist nur nötig, wenn der Arbeitgeber die Zahlung der Beiträge an die Versicherung übernimmt (Firmenzahler).

 

Im Anschluss lässt sich die Abrechnung wieder ohne Fehler durchführen.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
Milla1
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Eichler,

Ich kriege folgende Fehlermeldungen, obwohl beim Mitarbeiter kein ungültiges privates Versicherungsunternehmen hinterlegt ist!

 

Fehler #LN09264

Bei der Aufbereitung der Auswertung 'Mitarbeiterstammdaten (mtl.)' des Abrechnungsmonats '07/2020', VKZ 'I0Z' ist folgender Fehler aufgetreten:

Die Daten Krankenkasse mit Betriebsnummer '' sind in den Institutionen nicht vorhanden.

» Erfassen Sie die Daten in den Institutionen.

 

Fehler #LN09264

Bei der Aufbereitung der Auswertung 'Mitarbeiterstammdaten (mtl.)' des Abrechnungsmonats '07/2020', VKZ 'I0Z' ist folgender Fehler aufgetreten:

Gesetzliche Krankenkasse konnte nicht selektiert werden

 

Fehler #LN02239

Gesetzliche Krankenkasse konnte nicht selektiert werden

 

Wie kann Ich die Abrechnung ohne Fehler durchführen?

 

Für Ihre Rückmeldung, vielen Dank im Voraus.

 

MfG

Milla

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TN
Fachmann
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Wurde denn eine gesetzliche Krankenkasse wg. der Umlagen hinterlegt?

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TN
Fachmann
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Oh, sorry, scheint ja schon gelöst worden zu sein 🙂

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Milla1
Einsteiger
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Nein, noch nicht 😞

keine gesetzliche Krankenkasse wurde hinterlegt...

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TN
Fachmann
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Na dann... 🙂 zumindest die U2 dürfte betroffen sein 🙂

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Milla1
Einsteiger
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Danke TN 🙂

 

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S-G
Einsteiger
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SV-freie AN bezahlen keine Umlagen!

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Milla1
Einsteiger
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Hallo SilkeGeyer...

 

leider Ich habe immer noch keine Lösung gefunden, um dieses Problem zu lösen ... aber trotzdem dank 🙂

Bis KUG hat es gut funktioniert, jetzt tritt dieses Problem innerhalb von 4 Monaten gelegentlich auf 😞

TN
Fachmann
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Von SV-frei hatte ich nichts gelesen, nur KV-frei 🙂

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SabiWali
Beginner
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Wie bei mir, ich finde keine Lösung für dieses Problem!

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TN
Fachmann
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Besteht U1 oder U2 müsste die gesetzliche Krankenkasse dafür hinterlegt sein.

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Milla1
Einsteiger
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TN,

 

danke für Feedback, aber besteht keine U1 oder U2 😞 (SV-freie AN)

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie @S-G bereits erwähnt hat, fallen bei SV-freien Mitarbeitern mit Personengruppenschlüssel 900 und Beitragsgruppenschlüssel 0000 weder Beiträge zur Umlage 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage an.

 

  1. Bitte prüfen Sie, ob Sie bei diesem Mitarbeiter unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte „Umlage / Erstattung“ in der Gruppe „Grundsätzliche Umlagepflicht zur Umlage 1 und 2“ „nein“ geschlüsselt haben sowie in der Gruppe „Berechnung der Insolvenzgeldumlage“ „Nicht berechnen“ (jeweils gültig ab dem Monat, ab dem die Befreiung von der SV-Pflicht gilt). 
  2. Handelt es sich nicht um einen nach dem Statusfeststellungsverfahren SV-befreiten Mitarbeiter, fallen zumindest Pflichtbeiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagebeiträge an. Insofern ist es erforderlich, eine gesetzliche Krankenkasse als Einzugsstelle für diese Beiträge zu erfassen.

Die Erfassung eines privaten Versicherungsunternehmens ist in beiden Fällen nicht nötig.


Sollten Sie weiterhin keine Lösung für Ihr Anliegen gefunden haben, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.09.2020 14:40:29 von Astrid_Preuß
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