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LA Sonntagszuschlag 50% frei, St.pfl.20%

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letzte Antwort am 29.11.2021 14:51:23 von Milla1
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Milla1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
580 Mal angesehen

Liebe Community,

 

Der Arbeitnehmer hat einen Stundenlohn von 12,81Eur/Stunde, wovon 50% St/SV-frei sein sollen;

Mitarbeiter hat 10 Stunden gearbeitet

 

Ich habe LA 1510 Sonntagszuschlag 50% frei nach LA 1513 kopiert und eine Lohnänderung von 70% eingetragen.

Basisgrundlohn für SFN ist Stundenlohn 1

 

Wahrscheinlich habe ich einen Fehler gemacht und es wurde nicht separat ausgewiesen, was ST-pflichtig ist. 

Wie gebe ich den ST-Anteil am besten ein und was ist zu beachten, wenn LA 1510 kopiert wird? Muss ich zwei Lohnarten erstellen (eine für den steuerfreien und eine für den steuerpflichtigen Teil)

 

Vielen Dank für die Tipps 😊

Milla

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
554 Mal angesehen

Hallo,

 


leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.
In den Mandantendaten unter Auswertungen |  Mandantenauswertungen wird nach erfolgter Lohnabrechnung die Auswertung "SFN-Zuschläge Mandant" ausgegeben. Hier können Sie ersehen, wie die Lohnart 1513 steuer- und sv-rechtlich gerechnet wurde. 


Weitere Informationen zum Thema SFN-Zuschläge können Sie unserem Dokument 5303367, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge erfassen und berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt sowie

 Dokument 9219380, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) entnehmen. 

 

 


Ansonsten wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.

 


Vielen Dank.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Milla1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
524 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Platz,

 

ich danke Ihnen für Ihr Feedback.

 

MfG,

Milla

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letzte Antwort am 29.11.2021 14:51:23 von Milla1
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