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LA 544 Entg. in Höhe Kug

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letzte Antwort am 31.03.2021 21:00:52 von A_S
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A_S
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Hallo liebe Community,

 

ein Mitarbeiter wurde zum 31.03.21 gekündigt. Der Arbeitsausfall für den Monat März beträgt 100%.

Die Kündigung wurde am 24.02.2021 persönlich ausgesprochen. Auch im Februar betrug der Arbeitsausfall 100%.

 

Der Arbeitnehmer soll bis zum Ende der Beschäftigung Entgelt in Höhe des Kug erhalten.

 

Entsprechend habe ich nach der Anleitung im Dokument 1008731 Punkt 4.2.5 die Ausfallstunden ab Kündigung mit der LA 544 erfasst.

 

Meine Fragen:

Bin ich korrekt vorgegangen?

Warum hat der Arbeitnehmer in diesem Fall keinen Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz? Lodas rechnet ab Kündigung mit 60% statt 80%. Worauf stützt diese Vorgehensweise?

 

Danke für eure Antworten!

 

Liebe Grüße

TN
Fachmann
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Wenn ich die Daten richtig verstanden habe:

Eigentlich hat der AN ab Kündigungsdatum gar keinen Anspruch auf Kug.

Es soll doch lediglich eine Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers in Höhe Kug erfolgen, oder?

 

Zu Lodas vermag ich leider nichts zu sagen.

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A_S
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Hallo TN!

 

Ja, der AN soll Entgelt in Höhe Kug erhalten.

 

Im Dok.-Nr.: 1008731 gibt es von DATEV eine andere Lösung:

 

Erfassen Sie hierzu den Ausfallschlüssel ES Entgelt in Höhe Kug (SV durch AN und AG). Dadurch wird das Entgelt mit der Lohnart 5060 Entgelt in Höhe Kug/Saison-Kug ausgezahlt.

 

Dort ist kein Bezug auf die Höhe. Das wird wohl seinen Grund haben.

 

Beste Grüße

AS

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TN
Fachmann
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Genau: der Ausfallschlüssel ES besagt, dass Entgeltfortzahlung in Höhe Kug seitens des AG gezahlt wird, z.B. wg. Kündigung. Die Folgen sind richtiger Weise:

Keine Kug-Erstattung - auch keine 60%!!!

SV normal AN/AG in Höhe des fortgezahlten Brutto

Lohnsteuer gemäß fortgezahltem Brutto

🙂

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TN
Fachmann
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Die Lohnart 5060 bezieht sich übrigens nicht auf Lodas, sondern auf LuG.

Mit welchem Programm arbeiten Sie?

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A_S
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Ich arbeite mit Lodas... dann ist es wohl wieder die LA 544...

 

Dok.-Nr.: 1008731 Nr.4.2.5

Erfassen Sie die Ausfallstunden mit der Stammlohnart 544 Entg. in Höhe Kug/S-Kug.

Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz.

Das Entgelt in Höhe Kug wird in diesem Fall nicht von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

 

Was bedeutet der zweite Satz?

 

LG

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TN
Fachmann
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Meiner Kenntnis nach ist der 2. Satz falsch, denn der AN hat nicht nur keinen Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz, sondern er hat keinen Anspruch auf KUG. Schließlich ist Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in Höhe Kug kein Kug, sondern eine Lohnfortzahlung in reduzierter Form.

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A_S
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Vielen Dank für die Mühe!

 

LG

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TN
Fachmann
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Aber gerne doch 🙂

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A_S
Beginner
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achso... mein Problem dabei ist nicht nur der zweite Satz.

 

Denn wenn die Ausfallstunden/ Arbeitsstunden die aufgrund des Arbeitsausfalls nicht geleistet werden mussten, mit der LA 544 abgerechnet werden, rechnet Lodas diese automatisch als Entgeltin Höhe des niedrigen Kug-Leistungssatzes ab.

 

Warum? 

 

Beste Grüße

AS

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


grundsätzlich kann die Stammlohnart 544 auch mit einem erhöhten Leistungssatz rechnen.


Für die gestaffelte Erhöhung gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Kurzarbeitergeld. Diese finden Sie im Hilfedokument 1021894 unter Punkt 5.4.


Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird vom System automatisch der Leistungssatz 1 oder 2 abgerechnet.


Sind die Voraussetzungen erfüllt und es wird dennoch der niedrigere Leistungssatz abgerechnet, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit der Sachverhalt geprüft werden kann. 

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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A_S
Beginner
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Hallo Frau Mertel,

 

in meinem Fall ist der Mitarbeiter im 11. bzw. 12. Bezugsmonat des Kug.

 

Ich wende mich dann an den Service.

 

Beste Grüße

AS

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letzte Antwort am 31.03.2021 21:00:52 von A_S
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