Guten Morgen,
ich habe die Lohnarten 480 und 481 für die Abrechnung der nach IFSG Quarantäne Zeiten angelegt. Kann mir jemand behilflich sein und nennen wie diese im SKR 04 zu kontieren sind?
Freundliche Grüße
rinchen
Guten Morgen Rinchen,
die 480 ist ja nur eine fiktive Lohnart für die Ermittlung der SV-Beiträge und fließt daher nicht in das Gesamtbrutto ein. Die Kontierung kann also entfallen.
Für die 481 (Verdienstausfall netto) habe ich mir eine noch nicht bebuchte Lohnart in den Personalaufwendungen genommen und diese entsprechend um-benannt.
Gruß, André
Guten morgen,
wenn Sie für LA 481 einen Personalaufwandskonto gewählt haben, wie wird dann die Forderungen ggü. Gesundheitsamt bebucht?
Danke,
Celena
Die Forderung habe ich auf dem Konto "Forderungen gegenüber Krankenkassen aus Aufwendungsausgleichsgesetz" (im SKR 03 = 1520 / im SKR 04 gibt es das Konto aber auch) geparkt.
Ich wollte dafür nicht ein eigenes Forderungskonto ansprechen...
Guten Morgen,
ich habe auch noch eine kurze Frage zu diesem Thema, wir rechnen nun das erste mal eine Quarantäne ab.
In der Kontenverwaltung unter dem Reiter "Kug" wurden ja bereits Konten hinterlegt, dort ist auch die Quarantäne erwähnt, dennoch muss ich noch weitere Konten für die Quarantäne anlegen und hinterlegen?
Oder läuft das nun automatisch auf das dort angegebene Forderungskonto?
Hinter der Lohnart 481 muss ich dann natürlich noch ein entsprechenden Aufwandskonto hinterlegen.
Vielen Dank & Grüße
Christina
Hallo Christina,
die Konten für Quarantäne hinterlegen Sie unter der Registerkarte KuG unter Mandantendaten I Finanzbuchführung I Buchungsbeleg Kontenverwaltung. Die Erstattungsverbuchung für die Finanzbuchführung erfolgt anhand der hinterlegten Sonstigen Konten für KuG.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG