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LA 2102 Nettogehalt und Steuerentlastungsgesetz 2022

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letzte Antwort am 11.07.2022 17:18:23 von m_brunzendorf
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denitsa
Einsteiger
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Hallo in der Runde ,

 

ich brauche eure Schwarmwissen .  Wir arbeiten mit LuG.

 

Еinige Mitarbeiter , rechnen wir mit der LA 2102 Nettogehalt ab und zahlen wir   je Monat das gleiche.

 

Im Juni auf Grund die Entlastungsgesetz wurde einen uckwirkenden Korrektur durgeführt , das  Auszahlungsbetrag ändert sich nicht wegen den Lohnart.  Die LSt. kann ich als Nettobezug abrechnen , dass ist ja kein Problem.

 

Datev rechnet aber die SV-Beträge auch rückwirkend ab und korrigiert die BNW. Das soll nicht richtig sein und ich weiß nicht wie ich weitergehen soll. Deswegen bitte ich um eure Hilfe.

 

Díe Lohnabrechnung 06/22 ist im Anhang.

 

Vielen Dank im Voraus

tbehrens
Erfahrener
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Wo ist das Problem?

 

Bei Nettoentgelt wird durch die LSt-Einsparung das Brutto weniger und somit automatisch auch die SV-Beiträge. Das Nettoentgelt sollte gleich sein.

 

Ich denke alles ist richtig. Es bleibt bei 2.500 € Netto.

denitsa
Einsteiger
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Hallo , 

 

ich finde der Fehler auch nicht. Heute bin ich total aber von dem Mitarbeiter , sowe von dem Arbeitgeber verrirt. Die konnte nicht verstehen warum das gleiche Netto bleibt und warum kriegt der MA  die 104.40 € LSt. nicht erstattet. 

 

Von Datev Service wurde mir auch gesagt , dass die Lohnabrechnung so nicht stimmt. Danach bin total überzeugt , dass ich was falsches gemacht hat..... 

 

 

 

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TN
Fachmann
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Wenn Sie eine Nettolohnhochrechnung machen, bleibt es selbstverständlich beim Netto. Schließlich ist das Netto der Ausgangspunkt für die Berechnung.

 

Sie müssten ein geringeres Brutto, geringere SV-Beiträge und eine geringere Lohnsteuer vorfinden.

m_brunzendorf
Fachmann
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Was für eine Vereinbarung/ein Vertrag hat denn der Mitarbeiter?

 

Wenn der Mitarbeiter monatlich 2.500,00 Euro netto ausgezahlt bekommen soll, haben Sie und die DATEV doch nichts falsch gemacht.

 

Was würden Sie denn machen, wenn der Mitarbeiter von z.B. Steuerklasse 3 auf die 5 wechselt? Dann ist der Arbeitgeber "der Dumme", weil sich seine Abgaben erhöhen. Für den Mitarbeiter ändert sich ja nichts.

 

Und wenn der Mitarbeiter z.B. von Steuerklasse 5 auf 3 wechselt? Was dann? Dann freut sich der Arbeitgeber weil sich seine Abgaben verringern, aber der Mitarbeiter ist "der Dumme", weil sein Auszahlungsbetrag trotzdem gleich bleibt.

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letzte Antwort am 11.07.2022 17:18:23 von m_brunzendorf
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