Hallo Datev, hallo Community,
ich habe jetzt zum ersten Mal den Fall, dass eine Mutter nicht in Elternzeit gehen will, sondern aufgrund ihrer Tätigkeit ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit bekommen möchte, und dementsprechend ihr Gehalt weiter bezahlt bekommen muss. Wie erfasse ich das (zur Zeit in L&G, aber ich arbeite auch mit Lodas, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis es auch da notwendig wird), damit der Erstattungsantrag richtig erstellt und übermittelt wird?
Das Gesetz:
Ausführung dazu:
Bevor Sie das erfassen, müssen erstmal die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein :
Guten Morgen,
danke für die Zusammenfassung 🙂
Die Punkte sind alle erledigt, mir kommt es auf die Umsetzung im Programm an. Kann ich einfach nach Geburt ein Beschäftigungsverbot in der Mutterschutzmaske erfassen? Oder einfach im Kalender (L&G) bzw. in den Fehlzeiten (Lodas)? Wird das dann korrekt abgerechnet? Ich möchte nicht noch 2 Monate abwarten, bis es soweit ist, nur um dann festzustellen, dass sich das Programm weigert, weil das nicht einprogrammiert ist.
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit - Hintergrund - DATEV Hilfe-Center
Beschäftigungsverbot abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center
Das sollte helfen.
Danke. Die hatte ich auch gesehen. Im ersten Dokument wird nur von Beschäftigungsverboten VOR Entbindung gesprochen:
Wenn das Leben und die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist, kann vor Beginn der eigentlichen Mutterschutzfrist ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.
Stillzeiten werden gar nicht erwähnt.
Im zweiten wird zuerst von den möglichen BV vor Entbindung gesprochen mit dem Schlusssatz
Die Krankenkassen erstatten den Mutterschutzlohn im Rahmen des U2-Erstattungsverfahrens.
Erst danach kommt der Satz
Auch nach dem Ende der Mutterschutzfrist kann für stillende Mütter ein Beschäftigungsverbot gelten. Ein Stillbeschäftigungsverbot entspricht nicht der Stillpause (zusätzliche Freistellung während des Arbeitstags).
Nirgendwo wird ein Still-BV in Bezug auf die Erstattung oder die Erfassung in den Programmen erwähnt.
Ich habe aber inzwischen einen anderen Mandanten (L&G) gefunden, bei dem eine Arbeitnehmerin tatsächlich gerade in die Elternzeit übergeht, und habe dort probehalber mal ein generelles BV im Anschluss an die Mutterschutzfrist erfasst in der Mutterschutzmaske. Bei der Probeabrechnung wurde der Erstattungsantrag ohne Fehlermeldung erstellt.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass es auch in LODAS so funktioniert.
@Datev: es wäre schön wenn die Dokumente angepasst würden, damit man auch mit dem Schlagwort Stillen bzw. Stillzeit die entsprechenden Informationen findet.