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L&G Manuelle Anmeldung über Abrechnung/Elektronsiche LStKarte

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letzte Antwort am 17.12.2019 17:53:07 von lll
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lll
Einsteiger
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Ich habe den folgenden Fall und es klappt nicht mit der An- u. Abmeldung. Für Hinweise bin ich sehr dankbar. 

 

1. Ein Mitarbeiter war vom 01.01. bis 31.10.2019 bei uns angestellt.

2. Ab dem 01.01. bis 10.10. hat er keinen Wohnsitz im Inland.

3. Ab dem 11.10. ist er mit einem Wohnsitz in Deutschland angemeldet. (11.10. steht auf der Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt). 

4. Ab dem 01.09. hat er eine zweite Beschäftigung, die als Hauptbeschäftigung genommen wurde. Daher LStAbzug bei uns vom 01.01. bis 31.08. über LStAbzug-Bescheinigung" mit StKlasse 1 und im September u. Oktober mit StKlasse 6. 

 

Laut dem Protokoll vom Datev soll ich manuell eine Anmeldung über "Abrechnung / Elektronische LStKarte". 

Ich habe das Dokument Nr. 1002237 gelesen und habe im Formular "An- u. Abmeldungen elektronischer LStKarte" wie folgt ausgefüllt: 

 

......

Eintrittsdatum: 01.01.2019

Angabe f. die Anmeldung

Beschäftigungsbeginng: 01.01.2019

Meldebeginng: 11.10.2019

Kennzeichnung Arbeitgeber: Neben

 

Angabe für Abmeldung

Meldebeginn /-ende 11.10.2019 - 31.10.2019

 

Mit diesen Angaben habe ich anschliessend wieder den selben Fehlermeldung erhalten. In welchem Feld war meine Angabe falsch? (Vielleicht sollte ich für Eintrittsdatum "11.10."nehmen? In diesem Fall muss ich aber unter "Beschäftigung / Zeitraum" die Eintrittsdatum ändern.)

 

Nochmal vielen Dank. 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


die Angabe im Feld Beschäftigungsbeginn ist in Ihrem Fall mit dem 01.01.2019 bei der Anmeldung korrekt.


Hier wird das Datum verwendet, welches auch als Eintrittsdatum in den Stammdaten des Mitarbeiters hinterlegt ist. 

Die Anmeldung zum ELStAM-Verfahren ist frühestens ab dem Tag der Meldung bei der Meldebehörde oder zum aktuellen Datum möglich. 


Sie können für diesen Mitarbeiter über Abrechnung | Elektronische Lohnsteuerkarte… auf der Mitarbeiterebene erneut eine Anmeldung erstellen. 
Nachdem die Anmeldung mit dem Meldebeginn 11.10.2019 abgelehnt wurde, versuchen Sie die Anmeldung bitte zum Meldebeginn 12.10.2019.


Wenn diese Anmeldung ohne Fehlermeldung vom Finanzamt durchläuft, erstellen Sie eine Abmeldung mit dem Meldebeginn 12.10.2019 und dem Meldeende 31.10.2019.


Sollten Sie weiterhin eine Fehlermeldung erhalten, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir die ELStAM Meldungen und Rückmeldungen im Rechenzentrum prüfen können.


Viele Grüße 


Lara Hien
Personalwirtschaft 

DATEV eG 

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lll
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort!

Ich habe die Anmeldung so gemacht, wie Sie geschildert haben, und habe eine Rückmeldung erhalten "Die Rückmeldung wurde übernommen, es haben sich jedoch keine Veränderungen zu den Stammdaten ergeben". 

Hat das zu bedeuten, dass die Anmeldung geklappt hat? Kann ich jetzt die Abmeldung machen?

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t_r_
Allwissender
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Ja, genau die Antwort brauchten Sie.

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lll
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort. 

Anfangs waren wir Hauptarbeitgeber, ab 01.09. waren wir Nebenarbeitgeber. Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht Nebenarbeitgeber. Soll ich bei einer gleichzeitigen An-/Abmeldung "Hauptarbeitgeber" nehmen, oder? Da das Feld "Kennzeichnung Arbeitgeber" unter "Angaben Anmeldung" steht. Oder sehe ich das falsch?

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lll
Einsteiger
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Ich hätte noch eine andere Frage. 

Der oben genannte Mitarbeiter ist der Gesellschafter-Geschäftsführer in seiner Ein-Mann-GmbH. Nach dem Monatsabschluß steht im Protokoll "Für die in 2019 ausgetretenen Mitarbeiter wurde aufgrund ... SGB ... für die in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten eine UV_Jahresmeldung nach ... SGB ... erstellt". 

 

Daraufhin habe ich gefunden, dass "Unfallversicherungspflicht" unter "Allgemien SV-Daten"-Register "Unfallversicherung" nicht deaktiviert habe. 

 

Ich habe "Unfallversicherungspflicht" deaktiviert und den Monatsabschluss erneut gemacht. Dasselbe seht wieder im Protokoll. 

 

Ich dachte, dass ein beherrschenden GG nicht UV-pflichtig ist. Wieso wird für ihn eine UV-Jahresmeldung gemacht?

 

Vielen Dank für die Rückmeldungen. 

 

 

 

 

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t_r_
Allwissender
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Haben Sie die Unfallversicherungspflicht rückwirkend raus genommen bzw. komplett gelöscht?

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


in dem Feld "Kennzeichnung Arbeitgeber" wählen Sie aus, ob es sich bei dem anzumeldenden Beschäftigungsverhältnis um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt. 


Diese Angabe ist lediglich bei der Anmeldung zum ELStAM-Verfahren notwendig. Bei einer Abmeldung erfassen Sie ausschließlich Angaben für die Abmeldung. 


Ist der Arbeitgber ab dem 01.09.2019 der Nebenarbeitergeber, so wählen Sie bei der Anmeldung zur elektronischen Lohnsteuerkarte im Feld "Kennzeichnung Arbeitgeber" auch "Nebenarbeitgeber" aus. 


Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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lll
Einsteiger
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Ich habe nur unter "Allgemien SV-Daten" - Register "Unfallversicherung" das Häckchen vor "Unfallversicherungspflicht" weggemacht, ab dem Beschäftigungsbeginn.  

 

Gelöscht habe ich nichts. Was soll ich löschen?

 

Übrigens, unter dem selben Register gibt es noch "Personalnummer von der DEÜV-UV_Jahresmeldung und aus dem bisherigen Lohnnachweis ausschließen". In welchen Fällen soll man hier ein Häckchen setzen?

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

dann sollte es funktioniert haben. Es handelt sich ja nur um einen Hinweis. Wurde den eine Meldung erstellt? Unter dem Hinweis müsste der GF aufgelistet sein.

 

Viele Grüße

T. Reich

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lll
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Ich habe keinen DÜ-Protokoll dafür gefunden. Nur in der "Einzelaufstellung (monatlich)" steht etwa "nicht meldepflichtiger Mitarbeiter". 

 

Nachdem eine UV-Jahresmeldung gemacht wird, in welcher Auswertung findet man die? Ich hatte sie mal in "DEÜV" gesehen. Ist sie immer und nur dadrin zu sehen?

 

Vielen Dank für die Hilfe.  

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


UV-Jahresmeldungen (Grund der Abgabe 92) werden in den DATEV-Lohnprogrammen standardmäßig im Monat der DEÜV-Jahresmeldung (Januar oder bei abweichender Schlüsselung Dezember des Meldejahrs) erstellt und an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermittelt. Diese leitet die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Dort dient die UV-Jahresmeldung als Grundlage für Betriebsprüfungen.


Voraussetzung für die Erstellung und Datenübermittlung der UV-Jahresmeldung ist die Abfrage der Stammdaten zur Unfallversicherung bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV).


Für den Meldegrund 92 wird kein SV-Nachweis erzeugt, da dieser nur Angaben zur Unfallversicherung enthält, die für den Arbeitnehmer nicht relevant sind. Sie können sich die Werte über Auswertungen | DEÜV-Meldungen anzeigen lassen.
Aktivieren Sie hierfür das Kontrollkästchen Angaben zur Unfallversicherung. Auch im Lohnkonto des Mitarbeiters finden Sie auf der letzten Seite die Stammdaten zur Unfallversicherung und das beitragspflichtige Entgelt. 


Diese Information finden Sie in der Informationsdatenbank im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung.


Bei uv-freien Beschäftigungen und nicht meldepflichtigen Personen (Personengruppenschlüssel 900) wird keine UV-Jahresmeldung erstellt. 


Weitere Informationen zur UV-Jahresmeldung finden Sie hier.

 

 

Weihnachtliche Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

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lll
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

 

Bitte s. meinen Nachrichten 6, 9 und 11: 

In Bezug auf UV habe ich genau so gemacht wie im Dokument 5303275 beschrieben wird: 

"Registerkarte Unfallversicherung wählen und in der Gruppe Angaben zur Unfallversicherungspflicht das Kontrollkästchen Unfallversicherungspflichtig deaktivieren."

 

Aber eine UV-Jahresmeldung wird laut Verarbeitungsprotokoll für diesen beherrschender GG gemacht. Ich frage mich, wo meiner Fehler liegt. 

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
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 Hallo,


Sie haben geschrieben, dass Sie den Monatsabschluss zurückgesetzt und das Kontrollkästchen „Unfallversicherungspflicht“ unter Stammdaten | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte „Unfallversicherung“ in den Mitarbeiterstammdaten deaktiviert haben. 


Wurde anschließend auch eine Lohnabrechnung durchgeführt? 


Das Deaktivieren der Unfallversicherungspflicht bedarf einer Verarbeitung im Zuge einer Lohnabrechnung. 
Wurde diese nicht durchgeführt, so kann diese Information von DATEV Lohn und Gehalt nicht verarbeitet werden und es wird beim Wiederholen des Monatsabschlusses erneut eine UV-Jahresmeldung erstellt. 


Gehen Sie also wie folgt vor:


1. Setzen Sie den Monatsabschluss über Abrechnung | Rücksetzen Monatsabschluss zurück.

2. Deaktivieren Sie in den Mitarbeiterstammdaten unter Stammdaten | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte „Unfallversicherung“, das Kontrollkästchen „Unfallversicherungspflicht“ für das Meldejahr 2019.
3. Führen Sie eine Lohnabrechnung über Abrechnung | Lohnabrechnung durch.
4. Wiederholen Sie den Monatsabschluss über Abrechnung | Monatsabschluss. 

 


Weihnachtliche Grüße

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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lll
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Vielen Dank für Ihre Antwort. 

Nachdem ich Ihre Nachricht gelesen habe, habe ich nocheinmal die Abrechnungen gelöscht und Monatsabschluss zurückgesetzt und erneut die Abrechnungen und Monatsabschluss gemacht. Ich wollte sicher sein. 

Das Ergebnis ist das Gleiche. Im Protokoll steht, dass die UV-Jahresmeldung für diesen Mitarbeiter gemacht wurde. 

Unter "Auswertungen" "DEÜV-Meldungen" (Angaben UV ausgewählt) die letzte Zeile lautet "von Auswertung ist keine bereitgestellt werden" (oder "kann eine nicht bereitgestellt werden" Ich habe die genaue Formulierung vergessen.)

Unter "Ausgabe" finde ich nur "Einzelaufstellung UV (monatlich)" für mehrere Monate. Drin steht "nicht meldepflichtige Beschäftigter". 

 

Es ist egal. Der Hinweis hat keine Auswirkung auf irgendetwas. Ich habe mich nur gewundert

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letzte Antwort am 17.12.2019 17:53:07 von lll
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