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L&G: Kurzarbeit, Verrechnung von KUG-Stunden mit Mehrarbeit an einzelnen Tagen, Teilzeit

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letzte Antwort am 18.06.2025 09:51:42 von lohnhilfe
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lohnhilfe
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Hallo Datev und Community,

 

ich habe einen AN, der in Teilzeit (TZ) 32 Stunden/Woche arbeitet, Mo-Do. Jetzt hat er jede zweite Woche Kurzarbeit. (Seine Kollegen in Vollzeit mit 6,5 Stunden am Freitag haben auch jede zweite Woche KU, aber sie wechseln sich alle ab, wer welche Woche was hat.)

In der Arbeitswoche muss der TZ-AN nun aber auch am Freitag ran, da sonst zu wenig AN da sind in der Woche. Er arbeitet also 2-3x im Monat 6,5 Stunden mehr. 

 

Wenn ich das im Kalender erfasse (Mo-Do á 8 Stunden ist in der regelmäßigen Arbeitszeit hinterlegt), dass er auch am Freitag arbeitet, werden die KUG-Stunden auf der Abrechnung aber nicht gekürzt.

 

Auch wenn ich statt dessen über die 1100 entsprechende Überstunden erfasse.

 

Ich muss also im Kalender "lügen", indem ich an anderen Tagen 1,5 statt 8 Stunden erfasse, um die 6,5 Mehrstunden zu verrechnen.

 

Mache ich etwas falsch oder kann Lohn und Gehalt das nicht?

LG
VM
cro
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Nach meiner Erfahrung prüft die Agentur die monatlichen Soll- und Ist-Stunden. Soweit kein AZK vorliegt, kann die wöchentliche Verteilung innerhalb des Monats dabei variieren. Natürlich mit Begründung. Aber die haben Sie ja.

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lohnhilfe
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Hi,

 

mir geht es darum, dass L&G meiner Meinung nach eigentlich erkennen müsste, dass die Soll-Stunden mit den erfassten Arbeits-, Feiertags- und KU-Stunden insgesamt überschritten werden, und dass dementsprechend die KU-Stunden gekürzt werden müssten. Das passiert aber leider nicht. 

LG
VM
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Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Kalendererfassung wird nur an den Tagen berücksichtigt, wo der Mitarbeiter auch gearbeitet hätte. Wenn der Freitag alle zwei Wochen ein Arbeitstag ist, muss bei dem Mitarbeiter unter Stammdaten / Arbeitszeiten / wöchentliche Sollarbeitszeit für jede Woche die Stunden erfasst werden an denen der Mitarbeiter arbeitet.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
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Hallo Herr Platz,

 

es ist eben keine Soll-Arbeitszeit. Es sind Überstunden, und ich möchte, dass diese die erfassten KUG-Stunden auf der Abrechnung reduzieren. Wenn ich mehr Stunden erfasse, als an dem Tag hätten gearbeitet werden müssen (eben alles, was mehr als Null ist), sind das Überstunden.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


gerne prüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitten wenden Sie sich dazu über einen der üblichen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cro
Experte
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@lohnhilfe  schrieb:

Hallo Herr Platz,

 

es ist eben keine Soll-Arbeitszeit. Es sind Überstunden, und ich möchte, dass diese die erfassten KUG-Stunden auf der Abrechnung reduzieren. Wenn ich mehr Stunden erfasse, als an dem Tag hätten gearbeitet werden müssen (eben alles, was mehr als Null ist), sind das Überstunden.


 

Soweit ich das gerade richtig verstehe: Welches AZK verwenden Sie denn? Darüber sollte die Automatik beim AN eigentlich funktionieren.

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lohnhilfe
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Es gibt kein AZK, es ist auch kein Baulohn.

LG
VM
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letzte Antwort am 18.06.2025 09:51:42 von lohnhilfe
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