Sowohl auf der Mdt.- als auch Mitarbeiter-Ebene gibt es unter "Datenweitergabe"/"Auswertungen" die Zeile "Bescheinigungen".
Man kann da das Formular "Arbeitsbescheinigung" für einen Arbeitnehmer ausfüllen (die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur).
Wie kann man das ausgefüllte Formular an die Arbeitsagentur senden?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
Sie meinen an der als Anlage beigefügten Stelle?
Das wäre nur die Verbindung zum Programm Bescheinigungen. Dort können Sie zwar auch eine Arbeitsbescheinigung erstellen, allerdings müssen Sie diese drucken und verschicken.
Wenn Sie aus Lohn und Gehalt eine Arbeitsbescheinigung datenübermitteln wollen, dann müssen Sie auf Mitarbeiterebene über Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen... die Bescheinigung erstellen und dann auf Mandantenebene Mandant | Daten senden verschicken.
Damit Sie die Bescheinigung erstellt bekommen, muss das Austrittsdatum erfasst sein und außerdem unter Beschäftigung | Kündigung /Entlassung die entsprechenden Daten hinterlegt sein.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank für den Tipp, danach habe ich auch schon lange gesucht.
Aber geht das denn auch mit allen anderen Bescheinigungen wo ich kein Austrittsdatum eingeben muss?
Zb. die normalen Einkommensbescheinigungen o.ä.?
Lieben dank für die Hilfe und LG
Über das Programm Bescheinigungen können Sie diverse Bescheinigungen erstellen und ausdrucken. Im Programm Lohn und Gehalt geht es nur für die Bescheinigungen, die gesetzlich freigegeben sind. Das sind die Entgeltbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen, Erstattungsanträge AAG und BEA (insbes. Arbeitsbescheinigung und Bescheinigung Nebeneinkommen).
Ja die kenne ich, aber die kann ich wie oben beschrieben auch so senden, egal welche ich auswähle? ich habe bisher immer alle ausgedruckt und per Post an die Agentur geschickt? So kann ich mir ja den Postweg ersparen? Ich werde es gleich mal bei der nächsten Gelegenheit probieren. LG
Die Bescheinigungen aus dem Programm Bescheinigungen können Sie nur drucken und per Post verschicken.
Die Bescheinigungen, die direkt zur Datenübermittlung aus Lohn und Gehalt bereit gestellt werden, können übermittelt werden.