Guten Abend,
ein zum 1.5.2020 neu eingestellter Arbeitnehmer erkrankt am 22.05.2020 für den Rest des Monats. MMn läuft die 4 Wochenfrist ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Zeitraum 1.5.-28.5.. Als Umrechnungsformeln für die Kürzung ist Gehalt /Arbeitstage x ausgefallene Arbeitstage hinterlegt. Das Gehalt wird auch richtig berechnet.
Das Ausfallentgelt für die Zeit vom 1.5.-21.5. für die EEL-Meldung wird aber statt für 15 Tage nur für 14 Tage ausgewiesen.
Gibt es hier auch spezielle "Feiertagsvorschriften"? Ich kann in der Fachliteratur dazu nichts finden.
Die Kürzungsformel kenne ich nicht. Beim Mandanten mal prüfen: > Abrechnungsparameter > Teilmonatsberechnung ist was hinterlegt? ...../ 30 Tage oder .../ tatsächliche Tage? Und beim Mitarbeiter sollte keine Abweichung hinterlegt sein.
Guten Morgen,
Ich habe grundsätzlich bei allen Lohnmandaten die Kürzungsformel Gehalt : monatliche Arbeitstage x ausgefallene Arbeitstage und keine Abweichung beim Mitarbeiter hinterlegt.
Es geht mir um den Feiertag 1.5. als Arbeitsbeginn. Den Fall, wenn der AN dann schon erkrankt ist "zählt" der Tag nicht mit, kenne ich.
Ist das auch bei späterer Erkrankung so? Dazu finde ich nichts.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Edit: Sie haben Recht, das ist umbenannt worden.
Ich verwende statt der DATEV Voreinstellung der Berechnung nach 30 Kalendertagen die Berechnung nach Arbeitstagen des Monats.
Der 1. Ausfalltag wird noch bei einem Betriebsunfall nicht von der KrKasse/BG übernommen. Ansonsten kommt es darauf an.., aber eher ist dieser ein Erstattungstag.
Vielen Dank,
ich musste jetzt so abschließen. Aber vielleicht kann sich die DATEV für das nächsten Mal noch äußern?
Beste Grüße
Wurde mit Ausfallschlüssel EK erfasst?
Hallo,
erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt in das Unternehmen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet das Entgelt weiterzuzahlen. Während diesem Zeitraum erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse, sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden.
Im Kalender erfassen Sie im oben genannten Fall für die Krankheitstage den Ausfallschlüssel K6 - Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch. Die EEL-Bescheinigung wird Ihnen dann mit der Lohnabrechnung erstellt. Das Gehalt des Mitarbeiters wird unter Berücksichtigung der erfassten Teilmonatsformel gekürzt. Diese legen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Abrechnungparameter | Teilmonatsberechnung fest oder alternativ beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.
Haben Sie für einen Gehaltsempfänger beispielsweise die Formel "Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30" hinterlegt, wird auch bei einem Kalendermonat mit 31 Tagen durch den festen Faktor von 30 dividiert. Eine ausführliche Beschreibung zu diesem Beispiel finden Sie im Dokument 1002308 .
@TN, den Aufallschlüssel EK - Krank ab Eintrittsdatum ohne Lohnfortzahlung erfassen Sie nur, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit nicht wie geplant zum Eintrittsdatum aufnehmen kann. Ein AAG-Antrag bzw. EEL-Bescheinigung ist nicht erforderlich und wird nicht erzeugt.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Dokumenten:
- Dokument 1006569 - Krank ab Eintritt - Arbeitnehmer ist am Tag des Eintritts arbeitsunfähig
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG