Hallo zusammen,
bei uns fangen zwei neue Mitarbeiter an, die beide in der privaten Krankenversicherung sind und beide als kurzfristig Beschäftigte angemeldet werden.
Beide waren zuvor nie in einer gesetzlichen Krankenversicherung und möchten sich für diese Zeit auch nicht vorübergehend dort versichern.
Meine Frage ist, wie melde ich diese Mitarbeiter an? Die Anmeldung läuft ja über die Bundesknappschaft, aber ich kann keine private Krankenversicherung hinterlegen.
Müssen sich beide in die gesetzliche Krankenkasse anmelden?
Wie hinterlege ich das richtig im System, dass die Umlagen abgeführt werden?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
Guten Morgen,
kurzfristige Beschäftigungen werden immer an die Knappschaft gemeldet, das hat aber keine Auswirkung auf die tatsächliche Versicherung der Arbeitnehmer.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen müssen Sie aber den Versicherungsstatus mit angeben, in dem Sie dann dort die private Krankenversicherung auswählen. Den Punkt finden Sie unter Personaldaten -> Sozialversicherung -> Allgemeine SV-Daten im Register "Allgemeines" unter "Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte/kurzfristig Beschäftigte".