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Kurzfristige Beschäftigung - Nachweis Schüler/Student für Prüfung DRV

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letzte Antwort am 12.10.2020 14:06:07 von MaRo2020
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MaRo2020
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Guten Morgen,

 

folgendes Problem: ein Mandant hat eine Prüfung der DRV. Jetzt wurden für die Kurzfristigen Beschäftigten als Nachweis für den Status Schulbescheinigungen etc. angefordert. Laut Nachfrage bei der Prüferin wäre dies jetzt 

Prüfungsschwerpunkt.

Wir haben auf dem Personalfragebogen dies uns unterschreiben lassen. Bei Kollegen in anderen Büros wurde mir mitgeteilt dass dies dort auch so gehandhabt wird, ohne extra Bescheinigung.

Was kann ich jetzt tun? Die Bescheinigungen nach 4 Jahren noch zubekommen wird schwierig werden.

 

LG

 

cro
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Könnte sein, dass die Prüferin diesen Status nicht anerkennt. Und dann ist es schon wichtig, welchen Ausbildungsstand Beschäftigte haben. Studenten sind nur RV-pflichtig, Schüler eventuell in allen SV-Zweigen. Ein wenig Mühe könnte sich da schon lohnen.

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MaRo2020
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Das hat leider nichts mit Mühe zu tun, sondern die damaligen MA sind keine Studenten mehr und sind verzogen.

Wie schon geschrieben ist dies kein Einzelfall wie ich mitbekommen habe, sondern in anderen Steuerbüros wird

das auch mit dem Fragebogen und Unterschrift so gehandhabt. Dort wird extra der Status abgefragt.

LG

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cro
Experte
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.....sondern in anderen Steuerbüros wird

das auch mit dem Fragebogen und Unterschrift so gehandhabt. Dort wird extra der Status abgefragt.

LG


OK, das machen wir ebenso und es hat bei der DRV bisher immer, mit der dortigen Unterschrift, gereicht (zuletzt I. Quartal 20). Ich würde mal nachfragen, ob es neue Tatsachen gibt, die jetzt extra Nachweise erfordern.

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MaRo2020
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Es wird 2016-2019 geprüft und die Prüferin sagte, es gibt seit Jahren Gesetzlichkeiten dafür.

Bisher hatte es aber noch nie ein Prüfer bemängelt bzw. einen Hinweis darauf gegeben dass eventuell Unterlagen fehlen. 

Es liegen für alle MA die Personalfragebögen vor, es steht bei jedem dabei ob Schüler oder Student und wurde vom MA unterzeichnet. Die Prüferin zweifelt jetzt den Status an.

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MaRo2020
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Hallo,

 

kann mir hier jemand helfen?

 

LG

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t_r_
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Schauen Sie in die Geringfügigkeitsrichtlinien und dort in die Aufzeichnungspflichten. Dort werden Sie den entsprechenden Hinweis finden (S. 105).

 

Allerdings sind diese kein Gesetz und binden nur die Verwaltung.

 

Es heißt somit beweisen, dass die Schüler / Studenten zu Recht als kurzfristg Beschäftigte beurteilt wurden. Ein Beweismittel ist die Schul- / Studienbescheinigung.

 

Andere wären Zeugenaussagen, Nachweis der Familienversicherung, der Personalfragebogen usw. und am Ende ein einem gewogener Sozialrichter.

 

 

MaRo2020
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Vielen Dank für die Hilfe.

Die betreffenden Arbeitnehmer haben die "Erklärung für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte"

ausgefüllt und unterschrieben.

Es wurde bei dem Punkt "derzeitige" Beschäftigung angegeben ob Schüler oder Student - aber die Prüferin erkennt dies als Nachweis für den Status nicht an.

 

LG

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t_r_
Allwissender
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Die Prüferin darf auf den Nachweis bestehen, wie bereits geschrieben, steht das in den Geringfügigkeitsrichtlinien.

 

Allerdings können Sie versuchen, sich mit geeigneten Nachweisen zu wehren, da ein Richter nicht an die Geringfügigkeitsrichtlinien gebunden ist.

 

Ein Personalfragebogen wird ihrer Prüferin ja wohl nicht reichen, also daher bräuchten Sie da schon mehr, um vielleicht um ein Widerspruchs- und vermutlich Klageverfahren rum zu kommen.

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MaRo2020
Einsteiger
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Hallo, ich habe mal nachgelesen. Erstmal danke für Ihre Bemühungen!

Da steht ... Nachweise oder Erklärungen...

Ich versuche es jetzt mal damit. Mal sehen wie die Prüferin reagiert.

LG

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9
letzte Antwort am 12.10.2020 14:06:07 von MaRo2020
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