Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt liegt mir vor:
Studentin aus Polen möchte beim Mandanten für vier Wochen arbeiten - da keine Berufsmäßigkeit vorliegt und auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind, würden wir gerne als Kurzfristige Beschäftigte abrechnen.
Das Einwohnermeldeamt sagt: Anmeldung aufgrund des nur vierwöchigem Aufenthalt nicht notwendig. Somit bekommt Sie natürlich auch keine Steuer ID - welche ich ja aber zwingende zum Melden benötige, oder?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es gibt den "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt".
Am besten den AG alles ausfüllen lassen, AN unterschreibt nur.
Die SteuerID wird dann auch gleich dem AG mitgeteilt, so dass er nicht noch auf eine Rückmeldung warten muss, wenn der AN längst wieder zuhause ist.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
Als Suchbegriff 010250 eingeben.
Vielen herzlichen Dank!
Dafür gibt es Formular 010250 - Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt. Das kann man sogar komplett am PC ausfüllen, obwohl es eine Unterschrift braucht, @Betül_Kilic. 😉