Guten Tag zusammen,
kann mir jemand sagen, ob Auszubildenden kein Kurzarbeitergeld zusteht. Ra Jähne schreibt dies in der neuesten NWB auf Seite 926.
Haben also Auszubildende bei behördlicher Betriebsschließung wegen Corona nur das Recht auf unbezahlten Urlaub, bzw. bezahlten Resturlaub, ansonsten nur Änderungskündigung bzw. betriebsbedingte Kündigung durch Arbeitgeber.
Vielen Dank im voraus
Birdie
Hallo,
im BBiG stehen erstmal sechs Wochen Lohnfortzahlung: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__19.html
Viele Grüße
Eva
Hallo Birdie,
als Ergänzung zu Eva:
Grundsätzlich haben Azubis keinen Anspruch auf KUG, da diese bei Kurzarbeit in anderen Betriebsteilen eingesetzt werden können. Bei einer kompletten Betriebsschließung kann jedoch die Ausbildung nicht weiter fortgeführt werden, sodass hier für 6 Wochen das normal Azubi Gehalt weitergezahlt werden muss. Nach diesen 6 Wochen hat der Azubi jedoch auch Anspruch auf KUG.
Gruß
Ich stimme Björn zu mit der Ergänzung, dass lt. IHK der Azubi einen Anspruch auf Ausbildung hat - ggf. theoretisch und per WhatsApp oder so.
Ansonsten empfehle ich dringend, dazu das zuständige Arbeitsamt anzusprechen und die eventuelle Kürzung nach 6 Wochen mit denen abzustimmen.