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Kurzarbeit

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letzte Antwort am 09.06.2020 14:53:52 von Evi31
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Evi31
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Nachricht 1 von 3
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Hallo ich habe eine Frage. Mein LebensGefährte arbeitet laut Vertrag 40std wöchentlich und ist jetzt in Kurzarbeit. 
Ab Mai wurde die Kurzarbeit begonnen. 

Laut Vertrag hat er ein brutto Lohn von 2400€ Bekommt aber noch Vma. 

Auf der Abrechnung wurde angegeben das er für 143,58 std und 16std Feiertage Kurzarbeitergeld bekommt. In Höhe von 654,75€ 
Er hat aber von  21 Tagen, 10 gearbeitet inkl Feiertag.

jetzt meine Frage! Muss der Arbeitgeber wenn normal gearbeitet wird den normalen Lohn für diesen Tag bezahlen oder muss er da auch nur 60% zahlen? Darf der Arbeitgeber das vma kürzen oder muss er die volle Summe zahlen?
 

Er hat kein Kind und ist Steuerklasse 1. 
Vielen Dank 

 

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
194 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

die Abrechnung kann nicht stimmen...

 

Gehen wir von einer 40 Std.-Woche (Mo-Fr. je 8 Stunden) ergibt das 168 Stunden/Monat (21 Tage x 8 Stunden).

Diese 168 Stunden - 143,58 Std. Kurzarbeit - 16 Std. Feiertag-Kurzarbeit ergeben

eine Stundenanzahl von 8,42 Stunden, die Ihr Lebensgefährte an 10 Tagen gearbeitet haben soll ???

 

Direkt zu Ihren Fragen:

 

- Ein Arbeitnehmer kann z. Bsp. bei einem 8 Stunden Tag 5 Stunden "normal" und 3 Stunden "kurz" arbeiten.

Er erhält jedoch dann für diese 5 Stunden seinen normalen Lohn

 

- "Vma" : Meinen Sie Verpflegungsmehraufwand ?

Wenn ja: Dieser darf - wenn der Anspruch darauf erfüllt ist (also mindestens 8 Stunden "auswärts" tätig) nicht gekürzt werden.

 

Gruß

 

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Evi31
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
135 Mal angesehen

Er ist lkw Fahrer und bekommt den Verpflegungsmehraufwand gezahlt weil er nur am Wochenende zuhause ist. In diesen 10 Tagen war er also unterwegs und hat den Feiertag auch draußen gestanden. 

 

Ja laut Abrechnung soll er nur 8,42h gearbeitet haben. 

Vielen Dank für Ihre Antwort. 

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letzte Antwort am 09.06.2020 14:53:52 von Evi31
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