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Kurzarbeit

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letzte Antwort am 26.03.2020 17:22:14 von Wolfgang_Stein
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nreuther
Beginner
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Nachricht 1 von 5
401 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kurze Frage wenn man den Antrag bei der Arge auf Kurzarbeitergeld gestellt hat, könnte man dann schon damit abrechnen oder muss man auf die Bestätigung der Arge warten?

 

 

LG

MaWe1
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 5
387 Mal angesehen

Hallo nreuther,

 

also ich rechne ab, bzw. versuche abzurechnen (habe bei fast allen AN Nettolohnvereinbarung und weiß noch nicht

wie ich da mein Kug abgerechnet bekomme) und schicke den Leistungsantrag erst weg wenn die Bestätigung vom

Arbeitsamt da ist.

 

LG Marion

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 5
369 Mal angesehen

Moin,

 

kleiner Hinweis noch für die Überlegungen:

 

Der korrekte Leistungsantrag kann ohnehin erst erstellt werden, wenn die Updates der Lohn-Programme erfolgt ist, da derzeit die Sozialversicherung auf das Ausfallentgelt nicht mit beantragt werden kann.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

MaWe1
Beginner
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Nachricht 4 von 5
349 Mal angesehen

oh! Guter Punkt! Vielen Dank für den Hinweis!

 

 

Ist es schon bekannt bis wann das Update kommt?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
213 Mal angesehen

Hallo, 

 

ein Zeitpunkt für das nächste Service Release ist aktuell noch nicht bekannt.  Im Dokument 1008688 unter Punkt 2.3 werden die Programmlösungen aktualisiert sobald es hierzu Neuigkeiten gibt. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.03.2020 17:22:14 von Wolfgang_Stein
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