Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage wenn man den Antrag bei der Arge auf Kurzarbeitergeld gestellt hat, könnte man dann schon damit abrechnen oder muss man auf die Bestätigung der Arge warten?
LG
Hallo nreuther,
also ich rechne ab, bzw. versuche abzurechnen (habe bei fast allen AN Nettolohnvereinbarung und weiß noch nicht
wie ich da mein Kug abgerechnet bekomme) und schicke den Leistungsantrag erst weg wenn die Bestätigung vom
Arbeitsamt da ist.
LG Marion
Moin,
kleiner Hinweis noch für die Überlegungen:
Der korrekte Leistungsantrag kann ohnehin erst erstellt werden, wenn die Updates der Lohn-Programme erfolgt ist, da derzeit die Sozialversicherung auf das Ausfallentgelt nicht mit beantragt werden kann.
Viele Grüße
Uwe Lutz
oh! Guter Punkt! Vielen Dank für den Hinweis!
Ist es schon bekannt bis wann das Update kommt?
Hallo,
ein Zeitpunkt für das nächste Service Release ist aktuell noch nicht bekannt. Im Dokument 1008688 unter Punkt 2.3 werden die Programmlösungen aktualisiert sobald es hierzu Neuigkeiten gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG