abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kurzarbeit abgelehnt - Ausgleichslohnart

7
letzte Antwort am 24.06.2025 11:18:34 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Sandra_Templin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
129 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

 

uns wurde für eine Abteilung Kurzarbeitergeld abgelehnt, da die Mindesterfordernisse nicht erfüllt wurden.

Laut unserer Betriebsvereinbarung wurde folgende Regelung vereinbart:

Sandra_Templin_0-1750753843236.png

 

Welche Lohnart kann/muss ich nun verwenden, um dies zu korrigieren? Ich darf es ja dann nicht mehr als KUG abrechnen.

 

Viele Grüße

Sandra Templin 

 

lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 8
123 Mal angesehen

Hallo @Sandra_Templin ,

 


@Sandra_Templin  schrieb:

 

uns wurde für eine Abteilung Kurzarbeitergeld abgelehnt, da die Mindesterfordernisse nicht erfüllt wurden.

Haben Sie geprüft, ob Sie mit den Ersatztatbeständen nicht doch das Mindesterfordernis erfüllen?

 


@Sandra_Templin  schrieb:

 

Welche Lohnart kann/muss ich nun verwenden, um dies zu korrigieren? Ich darf es ja dann nicht mehr als KUG abrechnen.

Was spricht dagegen, im Rahmen der Nachberechnungen die Kurzarbeitszeiten "einfach" zu löschen? Dann dürfte es keine Gehaltskürzungen geben und die Mitarbeiter so gestellt sein, wie ohne Kurzarbeit.

 

VG

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 8
119 Mal angesehen

Eine konkrete Lohnart kann ich dir nicht nennen, weil ich mit LODAS arbeite. Aber wir hatten bei einem Mandanten den Fall, dass verpennt worden war den Antrag einzureichen. Da habe ich für die Korrektur eine neue Netto-Lohnart (kein Netto-Bezug!) angelegt, mit der ich den Kug-Betrag erfasst habe. Weil es den Dezember betraf, die Korrektur aber erst im April oder Mai stattfand, brauchte ich außerdem die Lohnarten "Nettob.mtl.aut.Ausgl." und "Nettob.jhrl.aut.Ausgl."

 


@lohnexperte  schrieb:

Was spricht dagegen, im Rahmen der Nachberechnungen die Kurzarbeitszeiten "einfach" zu löschen? Dann dürfte es keine Gehaltskürzungen geben und die Mitarbeiter so gestellt sein, wie ohne Kurzarbeit.


Der Arbeitsausfall hat ja trotzdem stattgefunden und der AG möchte vermutlich nicht den kompletten regulären Lohn zahlen. 😉 Grundsätzlich kann man das so machen, die AN sind dann aber sogar besser gestellt als sie es bei Genehmigung der Kurzarbeit gewesen wären.

0 Kudos
Sandra_Templin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
116 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte ,

 

der Mitarbeiter soll das Geld erhalten, welches er auch mit Kurzarbeit erhalten hätte, h.h. kein volles Gehalt.Sandra_Templin_0-1750754277136.png

 

Die Ersatztatbestände können wir leider nicht heranziehen, das haben wir bereits geprüft.

 

VG

0 Kudos
Sandra_Templin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
99 Mal angesehen

@rschoepe : Das ist eine gute Idee. Die Netto-Lohnart wird dann auch ganz normal versteuert und in der SV berücksichtigt? Ich versuche es mal auf dem Weg.😊 Danke schon mal.

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 8
96 Mal angesehen

Ja, genau. Und weil es die hoch rechnet, trägt der AG die Steuern und Beiträge komplett, für den AN sollte die Nachberechnung auf Null raus laufen.

0 Kudos
Sandra_Templin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
91 Mal angesehen

@rschoepe : Wurde für den KUG Tag dann ein unbezahlter Tag eingetragen? Ich muss ja noch eine Lohnart erfassen, um erstmal die Kürzung herbeizuführen. 🤔

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 8
82 Mal angesehen

Das waren Stundenlöhner, deshalb brauchte ich nur die erfassten Kug-Stunden wieder abziehen. Bei Gehalt würde ich mir den Soll/Ist-Vergleich daneben legen und in den Bewegungsdaten die Kürzung erfassen.

rschoepe_0-1750756700530.png

 

0 Kudos
7
letzte Antwort am 24.06.2025 11:18:34 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage