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Kurzarbeit Lohn und Gehalt Krankheit ungleich Kurzarbeit 0

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letzte Antwort am 08.04.2020 11:51:18 von t_r_
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maka
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1078 Mal angesehen

Guten Tag zusammen, 

 

folgender Fall zur Kurzarbeit bei einem Gehaltsempfänger:

 

Ein Betrieb reduziert die Stunden um 50 %. Die Arbeitnehmer kommen dennoch an ihren gewohnten Tage zur Arbeit, arbeiten nur die hälfte der normalen Arbeitszeit. 

 

Was passiert jetzt, wenn ein Arbeitnehmer im KuG-Zeitraum krank wird und er an diesem Tag 4 Stunden gearbeitet hätte und 4 Stunden Kurzarbeitergeld bekommen würde? 

 

  • Wie erfasse ich dies in Lohn und Gehalt?
  • Bekomme ich 4 Stunden Lfzg, AS K
  • und 4 Stunden KuG, AS WK?

 

Ich lese immer nur von Fällen bei den an Krankheitstage die Arbeit 100 % ausfällt. 

 

Kann uns jemand dabei helfen?

 

Vielen Dank. 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1042 Mal angesehen

Hallo,

 

grundsätzlich wäre ich bei Ihrer Lösung. Sollte allerdings noch Anspruch nach U1 bestehen, dann müssten Sie ganez Tage erfassen. Wie das bei ungeraden Tagen ist...

 

Schauen Sie hier:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Krankheit-w%C3%A4hrend-KuG/m-p/141880#M31750

 

Im Beitrag zwei gibt Frau Eichler einige Hinweise.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 08.04.2020 11:51:18 von t_r_
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