Guten Tag zusammen,
folgender Fall zur Kurzarbeit bei einem Gehaltsempfänger:
Ein Betrieb reduziert die Stunden um 50 %. Die Arbeitnehmer kommen dennoch an ihren gewohnten Tage zur Arbeit, arbeiten nur die hälfte der normalen Arbeitszeit.
Was passiert jetzt, wenn ein Arbeitnehmer im KuG-Zeitraum krank wird und er an diesem Tag 4 Stunden gearbeitet hätte und 4 Stunden Kurzarbeitergeld bekommen würde?
Ich lese immer nur von Fällen bei den an Krankheitstage die Arbeit 100 % ausfällt.
Kann uns jemand dabei helfen?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
grundsätzlich wäre ich bei Ihrer Lösung. Sollte allerdings noch Anspruch nach U1 bestehen, dann müssten Sie ganez Tage erfassen. Wie das bei ungeraden Tagen ist...
Schauen Sie hier:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Krankheit-w%C3%A4hrend-KuG/m-p/141880#M31750
Im Beitrag zwei gibt Frau Eichler einige Hinweise.
Viele Grüße
T. Reich