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Kurzarbeit Austritt

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letzte Antwort am 08.05.2020 09:54:39 von Uwe_Lutz
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danni
Beginner
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Nachricht 1 von 3
605 Mal angesehen

Hallo,

folgende Hilfe benötige ich:

Wir haben ab März 2020 KUG angemeldet. Der MA war während dem KUG krank und nun scheidet er zum 30.04.2020 aus.

Mit der LA 544 haben wir den Gehaltsempfänger abgerechnet. Jedoch sind die Fehlstunden für die Krankheit viel niedriger, also er eigentlich erhalten sollte. Woran kann es liegen, Wurde die LA 544 falsch geschlüsselt,

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
552 Mal angesehen

Ein gekündigter AN hat nichts mehr mit KUG zu tun. Er muss mit den, außerhalb KUG gültigen, Lohnarten berechnet werden.

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
531 Mal angesehen

Moin,

 

die Lohnart 544 ist dafür da, wenn in derartigen Fällen das Entgelt trotz Kündigung in Höhe des KUG abgerechnet werden soll.

 

Wenn das Entgelt in voller Höhe gezahlt werden soll, rechnen Sie -wie cro schrieb- mit den normalen Lohnarten ab.

 

Siehe Frage 4.2.5 im Dokument  Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Corona-Virus 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 08.05.2020 09:54:39 von Uwe_Lutz
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