Hallo,
Ich habe jetzt hier den Sonderfall, dass während der Kurzarbeit bei einer Außenmontage Überstunden angefallen sind. Wenn ich das normal abrechne, ist die Vergütung für die Mehrarbeit nicht im Sollentgelt enthalten.
Gibt es eine Möglichkeit, dies für den jeweiligen Einzelfall zu korrigieren? Oder muss ich mir dafür eine besondere Lohnart (mit Stamm KUG = ja) basteln?
Sie tragen die Kurzarbeit ja im Kalendarium ein. An den Tagen, an denen Überstunden angefallen sind, tragen Sie die mit Lohnart 1400 oder 1100 ebenfalls im Kalendarium ein.
Überstunden erhöhen doch nur das Ist-Entgelt. Die kommen gar nicht zum Soll-Entgelt dazu.
Überstunden verringern somit die Kugstunden und damit das Kurzarbeitergeld.
Hallo,
korrekt.
Gruß, vw