Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Mitte 2016 wurde der Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG (einziger AN) ordnungsgemäß in Lodas angelegt und abgerechnet. Die ELStAM–Daten wurden dabei erfolgreich angemeldet, abgerufen und zur Lohnabrechnung herangezogen. Die entsprechenden Protokolle zum Abruf und zur elektronischen Rückmeldung liegen vor. Zwischenzeitlich traten keinerlei änderungen der Merkmale ein.
Das Arbeitsverhältnis endete zum 30.04.2018, sodass die ELStAM – Abmeldung per 03.05.2018 vorgenommen wurde; wiederum erfolgreich und per Rückübertragungsprotokoll bestätigt.
Nun Mitte November meldete sich das zuständige Finanzamt mit dem Hinweis, es würde ein Lohnsteuerschätzungsbescheid mit Steuerklasse VI erstellt werden müssen, weil kein ELStAM-Abruf erfolgt sei und die Finanzverwaltung „Keine Verknüpfung zwischen Arbeitnehmer (SteuerID) und Arbeitgeber“ hätte.
Im Zuge dessen drängen sich mir nun mehrere Fragen auf:
Hatte jemand schon mal so einen Fall? Bisher war ich davon ausgegangen, dass man sich auf die elektronischen Rückmeldungen verlassen kann, schließlich ist der Abruf Pflicht.
Wenn es keine Arbeitgeber- Arbeitnehmer – Verknüpfung gab, wie konnte dann ein Übernahmeprotokoll entstehen?
Ahoi,
bitte nochmal für mich ganz langsam:
1.) Der AN ist zum 30.04.2018 ausgetreten.
2.) Einen Wiedereintritt gab es nicht.
3.) Elstam-Daten wurden daher auch nicht abgerufen.
4.) AN-Id und AG-Steuernummer sind somit auch nicht verknüpft.
Wie kommt das FA denn dann auf die Idee schätzen zu müssen?
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung .
Der AN ist ausgetreten und wird auch nicht wieder eintreten.
Die ELStAM – Daten wurden zum ursprünglichen Eintritt in 2016 erfolgreich abgerufen und haben sich bis 30.04.2018 nicht geändert. Etwas über 20 Lohnabrechnungen liefen ohne Beanstandung einschließlich Lohnsteueranmeldungen.
Und das FA behauptet nun, es hätte gar kein ELStAM-Abruf stattgefunden, weil keine Verknüpfung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim FA bestanden hätte.
Hallo,
----- Beginn Zitat aus Info-DB 1036217 -----
Im DATEV-Rechenzentrum wird die Datenübermittlung der ELStAM in Form von "Paketen" durchgeführt. Dabei wird eine bestimmte Anzahl von Meldungen zu einem Paket zusammengefasst und übermittelt. Die Datenübermittlung erfolgt im Rechenzentrum mehrmals täglich. Danach wird das sogenannte Transferticket erstellt. Für die einzelne Meldung hat diese "Nummer" keine Bedeutung. Das Transferticket kann nur in Einzelfällen genutzt werden, um Recherchen zu einzelnen Meldungen beim Finanzamt durchführen zu lassen.
----- Ende Zitat aus Info-DB 1036217 -----
der Nachweis gegenüber dem Finanzamt kann meines Erachtens nur über die Transferticket-Nummern geführt werden. Da es diese in LODAS offensichtlich nicht pro Meldung gibt, würde ich an Ihrer Stelle bei der Hotline in Nürnberg anklopfen und um eine entsprechende Bestätigung bitten.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Sehr geehrter Herr Briefs,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dann werde ich es wohl über die Hotline versuchen müssen. Fraglich ist nur, ob dies für die ursprüngliche ELStAM-Anmeldung 2016 noch verfügbar ist.
Hallo Frau Bauemle,
haben Sie denn den Meldeverlauf für das ELStAM-Verfahren (LODAS-Auswertung 462) vorliegen?
Vielleicht hilft es ja schon, dem Finanzamt dieses vorzulegen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
die Auswertung 461 "Übersicht DÜ elektronische Lohnsteuerkarte" liegt mir vor. Welche Auswertung meinen Sie genau?