Hallo liebe Community,
wie sind eure Erfahrungen mit Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen.
Sind diese grundsätzlich st-/sv-frei bis 1.080,00 €?
Ursprünglich ist die Befreiung nach § 3 Nr.38 EStG nur für Prämien aufgrund der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
In meinem Fall bestellt der Mandant Ware und bekommt vom Lieferanten je nach Umsatz unterschiedlichste Prämien (Waschmaschine, Töpfe, Kinderschreibtisch, Skihelm,….), welche an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Oder muss ich den Wert pauschal versteuern?
Vielen Dank für Einschätzungen im Voraus.
@perwoll schrieb:wie sind eure Erfahrungen mit Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen.
Sind diese grundsätzlich st-/sv-frei bis 1.080,00 €?
Ursprünglich ist die Befreiung nach § 3 Nr.38 EStG nur für Prämien aufgrund der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
Ich empfehle immer gerne Fachlektüren zu durchforsten. In Steuerkanzleien wird meist gutes Geld investiert, damit MA's dies nutzen. Also: why not?
Auch frei zugängliches ist beim Gockel zu finden, u.a. das hier:
Fritscher /Geurts sollte man im Übrigen im Bereich Lohn immer lesen... RZ.5 ist was Sie suchen (und in kürzester Zeit sicher auch selbst hätten finden können).
BTW:
In meinem Fall bestellt der Mandant Ware und bekommt vom Lieferanten je nach Umsatz unterschiedlichste Prämien (Waschmaschine, Töpfe, Kinderschreibtisch, Skihelm,….), welche an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Oder muss ich den Wert pauschal versteuern?
Also das manche Lieferanten mit Zuckerbomben um sich werfen war mir bewusst, aber Waschmaschine? Muss man dafür dann einen kompletten Serverraum mit 3 vollen 19" Racks kaufen?
@renek schrieb:Also das manche Lieferanten mit Zuckerbomben um sich werfen war mir bewusst, aber Waschmaschine? Muss man dafür dann einen kompletten Serverraum mit 3 vollen 19" Racks kaufen?
Herzlichen Glückwunsch. Sie haben so viele Waschmaschinen gewonnen, wie Sie tragen können. 😄
Kenne ich tatsächlich nur bei Unterschriften bei der Bank 😄