Guten Abend Community,
ein Mitarbeiter bekommt nach seinem Austritt im November nun im Februar einen Bonus ausbezahlt. Der Bonus wird dem letzten Abrechnungsmonat zugeordnet. Angemeldet bei Elstam wird er im Februar mit Steuerklasse 6 (wg Zuflussprinzip Steuer). Darf oder muss sogar ein kumulierter Restverdienst für 2021 angegeben werden, der allerdings wirklich nur grob geschätzt werden könnte....oder ist die Angabe eines kumulierten Restverdienstes bei Steuerklasse 6 nicht nötig?
Vielen Dank für Unterstützung!
Hallo,
die Eingabe des kumulierten Restverdiensts beeinflusst die Steuer der Einmalzahlung. Ob diese erfasst werden muss, können wir nicht beantworten. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Informationen zum Thema Einmalbezug nach Austritt finden Sie im Dokument 5303235 .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank Herr Stein! Ich hatte dann mit der Finanzamt-Hotline gesprochen (übrigens sehr empfehlenswert!), die mir zu einer solchen - ungefähren -Angabe geraten hat.