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Kumulierter Restverdienst

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letzte Antwort am 02.03.2021 21:40:28 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1040 Mal angesehen

Guten Abend Community,

 

ein Mitarbeiter bekommt nach seinem Austritt im November nun im Februar einen Bonus ausbezahlt. Der Bonus wird dem letzten Abrechnungsmonat zugeordnet. Angemeldet bei Elstam wird er im Februar mit Steuerklasse 6 (wg Zuflussprinzip Steuer). Darf oder muss sogar ein kumulierter Restverdienst für 2021 angegeben werden, der allerdings wirklich nur grob geschätzt werden könnte....oder ist die Angabe eines kumulierten Restverdienstes bei Steuerklasse 6 nicht nötig? 

 

Vielen Dank für Unterstützung!

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1008 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Eingabe des kumulierten Restverdiensts beeinflusst die Steuer der Einmalzahlung. Ob diese erfasst werden muss, können wir nicht beantworten. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung. 


Informationen zum Thema Einmalbezug nach Austritt finden Sie im Dokument 5303235 .

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
994 Mal angesehen

Vielen Dank Herr Stein! Ich hatte dann mit der Finanzamt-Hotline gesprochen (übrigens sehr empfehlenswert!), die mir zu einer solchen - ungefähren -Angabe geraten hat. 

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letzte Antwort am 02.03.2021 21:40:28 von floreana
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