Guten Morgen!
Es heisst, Anspruch auf Kug besteht, wenn mind. 10% der AN einen Entgeltausfall von mehr als 10% haben.
Wir haben einen Mandanten mit 15 AN. 2 haben im April Kurzarbeit. Einer 61 Std, der Andere nur 5 Stunden.
Arbeitsstunden im Monat 173 Std.
Sind die Voraussetzungen im April erfüllt?
Danke im voraus!
Guten Morgen,
meiner Ansicht nach nicht, da nur ein AN (6,67 %) einen Entgeltausfall von mehr als 10% hat.
Sie könnten das KUG aber retten, wenn nur diese beiden Mitarbeiter einer eigenen Betriebsabteilung zugeordnet werden könnten...
Gruß
OK. und wie müssen jetzt die ausgefallenen Stunden der beiden AN abgerechnet werden?
Grüsse
Ich würde diese als unbezahlte Fehlzeit abrechen:
Bei Stundenlohn: Keine extra Lohnart nötig
Bei Festlohn : Lohnart einrichten und über Bewegungsdaten die Brutto-Kürzung erfassen
Moin,
wenn die Voraussetzungen für KUG nicht vorliegen, ist die Frage, ob eine Kürzung des Entgelts arbeitsrechtlich zulässig ist, da das Betriebsrisiko normalerweise der Arbeitgeber trägt.
Dies müssten Sie m.E. anwaltlich klären (lassen).
Viele Grüße
Uwe Lutz