Hallo zusammen,
es mag vielleicht etwas sonderbar erscheinen, aber ich habe eine Verständnisfrage, was Stunden von Kurzarbeit angeht.....
Ich gebe hierzu ein Beispiel für den Monat August:
Gehaltsempfänger 1900,-€,
in den Personalstammdaten 36h/Woche auf die Tage Montag bis Freitag verteilt (je 7,2h)
im August wie folgt gearbeitet:
03.-07.8. = 4h pro Tag = 20 Stunden
10.-14.8. = 4h pro Tag = 20 Stunden
17.-21.8. = 4h pro Tag = 20 Stunden
24.-28.8. = 4h pro Tag = 20 Stunden
31.08. = 4h
Gesamte Arbeitsstunden = 84 Stunden
unter Personaldaten/Arbeitszeiten Punkt "Monatliche Arbeitszeiten" sind die 156 Stunden vermerkt.
Gebe ich jetzt in die Bewegungsdaten Standard 72 Kug Stunden ( 84 gearbeitet, 156 Soll, also Differenz 72 )
oder 67,20 Kug Stunden (3,2h ausgefallene Stunden je gearbeiteten Tag in diesem Monat) ein?
Im Sinne unseres Mandanten sind die höheren Kug Stunden natürlich günstiger 🤔
Guten Tag,
ich habe zu den von Ihnen dargestellten Zahlen eine Frage:
Der Mitarbeiter arbeitet 36 Std./Woche, also 7,2 Std./Tag.
In den PSD unter Arbeitzeit / monatliche Arbeitszeit müsste nach meinen Berechngen im Monat August 2020 aufgrund der 21 Arbeitstage 151,2 Std. eingetragen werden; für den September 2020 dann 158,4 Std. (22 Arbeitstage a 7,2 Std./Tag) etc.
Wie haben Sie den Wert von 156 Std. ermittelt?
Mit der Lohnart 410 erfassen Sie dann die durch Kurzarbeit ausgefallenen Stunden, also
Sollarbeitszeit (151,2 Std.) minus Istarbeitszeit (21 AT mal 4 Std./Tag) = 67,20 Std.
Gegenprobe: Ausgefallene Arbeitszeit je Tag (7,2 Std. minus 4 Std. 😃 3,2 Std. mal 21 Arbeitstage = 67,2 Std. Kurzarbeit
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo Lohnexperte,
vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung, dass ich mich nicht eher gemeldet habe, war nicht unhöflich von mir, sondern nur meiner Teilzeitbeschäftigung geschuldet😏...
Auf die 156 Stunden komme ich, da es die 36 Wochenstunden x 13 : 3 als Grundlage der durchschnittlichen Monatsstunden sind. Diese, so erklärte mir meine Kollegin, dürfen auch nicht geändert werden, da es sich ja um einen Gehaltsempfänger handelt und nicht um einen Stundenlöhner...
Ich bin halt sehr unsicher, was überhaupt die "richtige"/rechtliche Grundlage für eine Berechnung von Kurzarbeit bei Gehaltempfängern ist ...
Meinem Gefühl nach würde ich auch für jeden abzurechnenden Monat Kurzarbeit die tatsächlich gearbeiteten Ist-Stunden addieren und die eigentlich zu leistenden Soll-Stunden (gemäß den SV-Tagen für diesen Monat) ebenfalls addieren. Dann selbstverständlich Soll- minus Ist-Stunden und Ergebnis sind die Kug-Stunden.
Unter den PSD würde ich für jeden Monat die neu auszurechnenden Soll-Stunden, nach SV-Tagen und natürlich nach den hinterlegten individuellen Wochenarbeitszeiten, eintragen.
Muss sonst noch irgend etwas irgendwo anders verändert werden??
Wenn dieser Mitarbeiter jetzt erkrankt, sagen wir mal vom 17.-21.8, dann würde ich in der monatlichen AZ die 151,20 Sollstunden erfassen, in den Fehlzeiten des MA ganz normal die Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung mit AU für diese Zeit einstellen und müsste dann aber, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in der Erfassungstabelle Kalendarium für diesen MA jeden einzelnen SV-Tag mit 3,2 Kug bzw. 3,2 WK vermerken....
(So wird dann auch ein AAG-Antrag zur Erstattung für den AG erstellt)
Ist das Ganze so richtig gedacht?
Mein größtes Problem hierbei ist eigentlich nur die Begründung für meine Kollegin, warum man es so macht und nicht die 156, für sie nicht zu ändernden Stunden, nimmt...😲
Liebe Grüße und allen ein schönes Wochenende!!!
Guten Morgen,
ich kann jetzt nicht umfänglich auf die vielen Detailfragen eingehen; dazu fehlt mir aktuell die Zeit.
Zur Umrechnungsformel von Gehaltsempfängern nur so viel:
Die notwendige Erfassung der monatlich unterschiedlichen Soll-Stunden kann ganz einfach nachvollzogen werden:
Soll wirklich mit monatlich konstant 156 Stunden als Sollarbeitsstunden gerechnet werden?
Die tatsächliche Sollarbeitszeit in Kalendermonaten mit 23 Arbeitstagen beträgt 23 AT mal 7,2 Std./Tag = 165,60 Std; in Kalendermonaten mit 21 Arbeitstagen 21 AT x 7,2 Std.Tag = 151,2 Std.
Und nun machen Sie mal Probeabrechnungen mit Extremen: Der Mitarbeiter arbeitet nur an einem einzigen Tag im Monat bzw. an gar keinem Tag im Monat. Kommen dabei sinnvolle Ergebnisse raus?
Viele Grüße und einen schönen Tag.