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KuG erhöter Leistungssatz - KuG Prüfung - Leistungsantrag beim Arbeitsamt "angeblich" nicht eingegangen

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letzte Antwort am 04.05.2023 10:47:03 von anjuwan
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B_Hermann
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
184 Mal angesehen

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Bei der KuG-Prüfung wurde festgestellt das ein Leistungsantrag nicht eingegangen sein soll. Der Monat wurde auch nicht erstattet. Was aber nicht unser wirkliches Problem ist.

Nun ist der Prüfer der Ansicht, dass der erhöhte Leistungssatz jeweils einen Monat später zu zahlen gewesen wäre. Dem Argument kann ich nicht so ganz folgen. Kann es wirklich sein, dass ein nicht eingegangener  Leistungsantrag bei der Bundesagentur den Zeitpunkt ab welchem der erhöhte Leistungssatz zu bezahlen ist verschiebt.

Es heißt doch ab dem 4. oder 7. Bezugsmonat. Der Bezugsmonat stellt doch auf die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
Wenn die Auffassung des Arbeitsamt richtig wäre, würde das ja bedeuten das der Arbeitnehmer weniger KuG bekommen würde weil der AG den Leistungsantrag verschusselt hat. (was wahrscheinlich gar nicht stimmt)

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht.

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
138 Mal angesehen

Wenn der eine Monat nicht beantragt wurde. Also der Antrag nicht bei der AfA ist muss die Kurzarbeit zurückgerechnet werden.

Also ist dieser Monat kein KUG-Bezugsmonat und zählt somit auch nicht mit.

 

Für mich ist es logisch dass der mögliche erhöhte Leistungssatz sich verschiebt.


Ich sehe auch kein Nachteil für den Arbeitnehmer weil der für den nicht eingereichten Monat sein volles Entgelt erhalten muss.

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B_Hermann
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
107 Mal angesehen

Hallo Lohnnutzer, 

 

wie oder wo kann ich das nachvollziehen? 

Von Kollegen habe ich mittlerweile gehört das es gar nicht so selten vorkommt das der Leistungsantrag angeblich bei der Bundesagentur nicht eingegangen sein soll. 
Das Problem ist sicherlich das der Mandant beweispflichtig ist bezüglich dem Zugang was bei einfachem Brief ziemlich schwierig sein dürfte. 

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anjuwan
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
66 Mal angesehen

Man könnte die Leistungsanträge aber auch per E-Mail senden. Da gibt es zwar eine nichts sagende "Automatische Eingangsbestätigung " ohne weiteren Bezug auf die eingegangene E-Mail. Aber diese Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit zusammen mit der verschickten E-Mail mit Datum und Uhrzeit sollten schon ein sehr starkes Indiz für den Versand der Leistungsanträge darstellen.

 

Cheers
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letzte Antwort am 04.05.2023 10:47:03 von anjuwan
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